Re(3): Muss die Hausverwaltung die Wohnung renovieren?
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Muss die Hausverwaltung die Wohnung renovieren?
24.07.2008, 17:13:04
Hallo!

Mein Vater ist vor Kurzem verstorben und in der Wohnung war auch mein Bruder wohnansässig (ist volljährig). Nach dem Tod, habe ich die Wohnung jetzt mal komplett geleert, was mich 2000 Euro gekostet hat inklusive Sperrmüllgebühr. Jetzt wurde bewilligt, dass mein Bruder die Wohnung weiterführen darf.

Das Problem ist aber, dass die Wohnung so nicht mehr beziehbar ist. Nachdem die Möbel und Tapeten weg waren, haben wir gesehen, dass einige Wände komplett verschimmelt sind (die haben die Wand zum Hof verpfuscht indem sie zwischen der Dämmung und dem Verputz einige Styroporplatten eingebaut haben).
Auf der Decke (vorher war da eine Abdeckung drauf) sind lauter nasse Flecken (ist die oberste Wohnung im Haus). Die Leitungen sind alle nicht geerdet, usw.

Die Wohnung steht deswegen seit 3 Monaten leer (ich zahl aber weiter Miete). Jetzt endlich kommt ein wenig Bewegung in die Sache. Die hausverwaltung will jetzt endlich den Mietvertrag unterschreiben. Ich habe aber gesagt, dass hier noch einige Dinge zu machen wären. Die sagten, "jaja, da schick ma einen, der wird die Sachen schon reparieren".
Wäre es nicht gescheiter zu warten bis die Wohnung renoviert wurde von denen und dann erst zu unterschreiben?

Die Wohnung ist gefördert und es wurde schon alles bewilligt von den Behörden bezüglich der Übernahme. Jetzt hänge ich aber wegen der Renovierung. Sind die nicht sogar gesetzlich verpflichtet, die Wohnung herzurichten wenn keine Erdung vorhanden ist laut einem neuen Gesetz?

Vielen Dank für eure Kommentare!

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