Gerät bereits leicht defekt gekauft
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Gerät bereits leicht defekt gekauft (18 Beiträge, 870 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Gerät bereits leicht defekt gekauft
03.08.2008, 21:13:52
Ich habe vor einigen Tagen...

Das ist schon mal ein guter Anfang. :)
Beim Betrieb sind mir kleinere Mängel aufgefallen wie Knistergeräusch im Betrieb, eine Anzeige funktioniert nicht.

Du solltest solche Mängel SOFORT und schriftlich an den Händler melden.
Als ich mir die Verpackung genauer angesehen habe ist mir sofort die fehlende
Unterseite der Verpackung (direkt das Styropor des Geräts; keine seitlichen
Kartonlaschen; Karton wurde mit 2 Plastikbändern befestigt) sowie die bereits
aufgeweichten Kanten des Kartons aufgefallen.

Auch das solltest6 Du so9fort melden.
zurückgeschickt wurde. Dabei ist ein kleine Menge Wasser ausgeronnen

Eh? Wie soll das passieren? Oder handelt es sich um ein Aquarium?
Der Händler hat mir nur geraten das Gerät direkt zum Servicepartner zu stellen...

Mach das ja nicht. Du würdest damit auf die Gewährleistung seitens des Händlers verzichten und die für Dich weit weniger interessante Garantie zurückgreifen - was bei z.B. durch Wasserschaden verursachte Mängel eine gaaaanz schlechte Idee (Garantie greift schon mal gar nicht) wäre.

Es handelt sich - siehe ganz oben - um einen Gewährleistungsfall (und zwar wegen der Mängel, ich würde mich nicht unbedingt am Wasserschaden aufhängen). Hier MUSS der Händler, ob er will oder nicht, dafür einstehen. Das kann zwar dauern, aber besser danach ein perfektes Gerät als nur den Schaden. Weigert sich der Händler, dann SOFORT zum VKI (Verein zur Konsumenten-Information), die sich dann meist mit dem Händler in Verbindung setzen.

Noch besser wäre, wenn die "wenigen Tage" weniger als 7 Arbeitstage (Samstage brauchst ni8cht mitzuzählen) bedeutet UND der Kaufvertrag über ein Fernabsatzmittel (Internet, Telefon etc.) zustande gekommen wäre. In einem solchen Fall: sofortiger Vertragsrücktritt nach Fernabsatzgesetz; da bedarf es keinerlei Begründung.

GrummelGrumpf
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Gerät bereits leicht defekt gekauft
05.08.2008, 22:20:00
Deine Meinung?

Unsinn. Ich weiß doch, welche Rechte ich habe. Warum soll ich auch nur den Anflug eines Anscheins erwecken, ich wäre dämlich?

Der Verpackungsschaden soll bei Eintreffen dokumentiert und gemeldet werden. Er alleine würde keinen Gewährleistungsanspruch begründen. (Das war es vermutlich, was Sonic The Hedgehog solche Probleme machte.)

Die Sachmängel hingegen würden das tun. -> Gewährleistung.

Wenn ich die Möglichkeit habe, nach Fernabsatz zurückzutreten (und den Verpackungsschaden bereits gemeldet habe), trete ich zurück; keine Angabe von Gründen erforderlich.

Mit Deinem Brieferl gäbst Du, wenn dann ein Anwalt findig wäre, dem Verkäufer auch noch eine windige Handhabe, da Du schließlich den Rücktritt erst dann erklärst, wenn der Verkäufer (nach Prüfung) entschieden hätte ...., was weiters Zeit kosten kann ...., und dann .... - wie gesagt, wenn der Gegenanwalt ein wenig "lustig" ist, kannst Du gerne vor Gericht, vorerst auf Deine Kosten, weiter streiten.

Du wirst wahrscheinlich gewinnen, ja. Du wirst bis dahin weder Geld noch Ware heben, das ist auch mal sicher. Kosten werden derweil aber einige anlaufen, spätestens bei der dritten Verhandlung geht Dir das alles nur auf die Nerven gehen, vielleicht gehen Dir auch Geld und Luist aus. Dann allerdings kannst Du die bisherigen Kosten und, wenn Du Glück hast, die des Gegenanwalts selbst tragen.

Ich wiederhole mich ungerne, aber "Warum soll ich auch nur den Anflug eines Anscheins erwecken, ich wäre dämlich?"

So, jetzt ist a Rua! Die Fragen des TE wurden ausführlich beantwortet.

GrummelGrumpf
06.08.2008, 07:17 Uhr - Editiert von GrummelGrumpf, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung