Re(3): Gerät bereits leicht defekt gekauft
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Gerät bereits leicht defekt gekauft (18 Beiträge, 921 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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..  Re(2): Gerät bereits leicht defekt gekauft  (Edd am 05.08.2008, 17:04:29)
...  Re(3): Gerät bereits leicht defekt gekauft  (AVS am 05.08.2008, 18:03:20)
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Re(3): Gerät bereits leicht defekt gekauft
05.08.2008, 22:20:00
Deine Meinung?

Unsinn. Ich weiß doch, welche Rechte ich habe. Warum soll ich auch nur den Anflug eines Anscheins erwecken, ich wäre dämlich?

Der Verpackungsschaden soll bei Eintreffen dokumentiert und gemeldet werden. Er alleine würde keinen Gewährleistungsanspruch begründen. (Das war es vermutlich, was Sonic The Hedgehog solche Probleme machte.)

Die Sachmängel hingegen würden das tun. -> Gewährleistung.

Wenn ich die Möglichkeit habe, nach Fernabsatz zurückzutreten (und den Verpackungsschaden bereits gemeldet habe), trete ich zurück; keine Angabe von Gründen erforderlich.

Mit Deinem Brieferl gäbst Du, wenn dann ein Anwalt findig wäre, dem Verkäufer auch noch eine windige Handhabe, da Du schließlich den Rücktritt erst dann erklärst, wenn der Verkäufer (nach Prüfung) entschieden hätte ...., was weiters Zeit kosten kann ...., und dann .... - wie gesagt, wenn der Gegenanwalt ein wenig "lustig" ist, kannst Du gerne vor Gericht, vorerst auf Deine Kosten, weiter streiten.

Du wirst wahrscheinlich gewinnen, ja. Du wirst bis dahin weder Geld noch Ware heben, das ist auch mal sicher. Kosten werden derweil aber einige anlaufen, spätestens bei der dritten Verhandlung geht Dir das alles nur auf die Nerven gehen, vielleicht gehen Dir auch Geld und Luist aus. Dann allerdings kannst Du die bisherigen Kosten und, wenn Du Glück hast, die des Gegenanwalts selbst tragen.

Ich wiederhole mich ungerne, aber "Warum soll ich auch nur den Anflug eines Anscheins erwecken, ich wäre dämlich?"

So, jetzt ist a Rua! Die Fragen des TE wurden ausführlich beantwortet.

GrummelGrumpf
06.08.2008, 07:17 Uhr - Editiert von GrummelGrumpf, alte Version: hier
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