Küchenfliesen beim ausziehen entfernen?
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Re: Küchenfliesen beim ausziehen entfernen?
29.08.2008, 10:16:35
Grundsätzlich darfst du als Mieter gewisse Änderung an Böden und Wänden vornehmen.

Wenn etwas fest mit der Immobilie verbaut ist, geht es in der Regel damit ohne das Recht auf Gegenleistung in den Besitz des Vermieters über, sofern nichts Gegenteiliges im Einzelfall fixiert wird.

Wände ausmalen, Boden legen oder auch Kacheln, sofern es einer späteren Nutzung durch spätere Bewohner nicht grundsätzlich schadet, muss jedenfalls vom Vermieter geduldet werden und auch der Anspruch auf einen bestimmten Zustand beim Auszug wurde erst vor geraumer Zeit von den Gerichten gehörig zurückgestutzt.

Man muss also keineswegs eine Wohnung frisch ausgemalt etc. zurückgeben, sondern es genügt, wenn die Abnutzung ein bei "üblicher Nutzung" auftretendes Maß nicht übersteigt. Auch eine Küchenzeile oder Nassräume zu kacheln fällt überschreitet die Rechte eines Mieters nicht grundsätzlich.

Aber am besten ist, man redet rechtzeitig, also vorher miteinander, um sich spätere Streitereien zu ersparen. Denn selbst wenn sich jetzt der Vermieter gegen Kacheln stur sträubt, ist es immer noch besser JETZT ein Workaround zu überlegen, als in ein paar Jahren einen lästigen Rechtsstreit am Hals zu haben, selbst, wenn man ihn am Ende nicht mal verliert.

Ich hatte mal so einen Fall, da hat sich die Besitzerin tooootal gesträubt. Auch egal, auch habe halt vor die Wand eine große Platte gesetzt und die hinerlackierte Glasküchenzeile darauf befestigt. Am Ende war das sogar ein großer Gewinn, weil man auf der Platte -die bewusst in einer ordentlichen Stärke gewählt worden war- die Oberschränke viel besser befestigen und ausrichten konnte, als an der rohen Wand selbst, wo jedes Bohrloch eine Tortur war, weil die Wand so mürbe war.

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