Gewährleistung DiTech --> Gesetzliche Regelung
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Gewährleistung DiTech --> Gesetzliche Regelung
17.09.2008, 14:49:20
Hi Leute,

ich habe heute einen HP Color Laserjet CP1215 bei DiTech in Klgft gekauft. Ich habe das Gerät ausgepackt und auch laut Bedinungsanleitung angeschlossen. Allerdings machte das Gerät beim Einschalten komische (so wie schlieren) Geräusche.

Ich hab das Gerät aufgemacht (zuerst dachte ich, ich habe vom Verpackungsmaterial etwas zum Entfernen vergessen). Allerdings war nichts zu finden.

Dann erkannte ich, dass der gelbe Toner bzw. das Pulver "ausgelaufen" ist. Ich gab den Toner heraus und dieser war komplett defekt (Pulver rieselte heraus). Ich habe ohne diesen gelben Toner dann den Drucker zugemacht und siehe da, das Geräusch war weg (er druckt aber natürlich ohne diesen gelben Toner nicht).

Für mich war klar: ich habe ein defektes Gerät gekauft. Laut Gewährleistung (wie es auch auf der DiTech HP steht) ist das folgendermaßen:

"Tritt ein Defekt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auf, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fehler, welche in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten, bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das defekte Produkt ist in angemessener Zeit nachzubessern oder gegen ein fehlerfreies auszutauschen"


Ich rief DiTechn Klgft an und die verbunden mich weiter mit einer Servicezentrale. Dort sagte man ihn mir, ich können das Gerät zurückbringen die schicken es für mich ein und in 4-6 Wochen hab ich das Gerät wieder. 4-6 Wochen sind für mich keine angemessene Zeit. Das ist ehrlich gesagt Schwachsinn.

Ich natürlich sehr wütend ihm gesagt, "so laft's nit" und ich will ein Ersatzgerät bzw. ein neues haben. Er meinte es wäre keins lagernd (zumindest in Klgft) und ich sagte drauf, dass er ja wohl eins nach Klgft schicken könnte.

Da er mir immer nur das gleiche gesagt hat (mit Einschicken und so), hab ich ihn gesagt, er soll mich einmal zu einem verbinden, der auch etwas zu sagen hat und er hat gesagt, dass sein Abteilungsleiter mich zurück rufen wird. Ich hoffe, das passiert auch.


Was mich aber am meisten interessiert. Wie sieht es da rechtlich aus?
Kann ich auf ein neues Gerät (das "alte" Gerät wurde ja defekt geliefert und ist erst heute gekauft worden) bestehen?
Kann ich auf ein Ersatzgerät bestehen?
Können die einfach sagen, wir schicken es ein (4-6 Wochen Wartezeit) und das ist die Gewährleistung?
Kann ich evtl. das Gerät zurückgeben und mein Geld fordern?

Mir ist da eigentlich wichtig, wie es hier gesetzlich aussieht. Ich weiß, ist wahrscheinlich schwer zu sagen, aber vielleicht kann mir einer helfen :)

Bin für jeden Tipp und Hinweis sehr dankbar!!

Mfg und vielen Dank im Voraus
duckhunter

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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Bucho am 17.09.2008, 15:21:41)
 

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