Samsung Service: 5
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Samsung Service: 5 (24 Beiträge, 873 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): Samsung Service: 5
12.11.2008, 08:59:11
rechtlich gesehen kann ich da ja nichts machen, oder? der hersteller ist ja nicht verpflichtet von gesetzes wegen, ein defektes gerät in einem bestimmten zeitrahmen zu reparieren, oder?


Nun, das kann man so nicht sagen.

Jedem Hersteller steht es frei, ob er auf seine Geräte Garantie gibt und wie er sie spezifiziert.
Allerdings, WENN er Garantie gibt, ist er durchaus verpflichtet, sie im Rahmen der Garantiebedingungen auch zu erfüllen. Es gibt einen rechtsgültigen Garantievertrag, der für den Garantieleister bindend ist.
Die Garantie ist ein geldwertes Ausstattungsmerkmal des Geräts. Der Hersteller hat das Gerät mit Garantie beworben, man hat dafür bezahlt, da kanns nicht hintennach heißen: "Das war ja nur so dahergeredet."

Reparaturfristen sind aber ein völlig anderes Thema. Oft redet das Gesetz dazu nur sehr schwammig von "in einer für den Käufer zumutbaren Frist". Was das im Einzelfall heißt, wieviele Tage oder Wochen (oder Monate?!) zumutbar sind, da müsste man sich streiten. Vor Gericht.

Bei einem Auto, einem Haus, etc. würde man das machen. Bei einem Monitor stehen die Kosten eines Rechtstreits nicht dafür.
Man kann den Konsumentenschutz einschalten http://www.konsument.at/konsument/k_detail.asp?nav=&id=15476  sozusagen für € 10,- einen bösen Brief vom Konsumentenschutz kaufen.
--  
Toleranz ist vor allem die Erkenntnis, dass es eh keinen Sinn hat, wenn man sich aufregt.
(Helmut Qualtinger)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung