Re(3): SILICON3000
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.  Re: SILICON3000  (Highlight20 am 24.02.2002, 22:49:00)
.  Re: SILICON3000  (Aquarius am 25.02.2002, 16:31:26)
.  Re: SILICON3000  (Obi am 25.02.2002, 16:35:24)
.  Re: SILICON3000  (Rieser am 25.02.2002, 18:45:03)
..  Re(2): SILICON3000  (Andreas Lange am 26.02.2002, 17:08:07)
...  Re(3): SILICON3000  (Breton am 06.03.2002, 14:49:21)
..  Re(2): SILICON3000  (davy92 am 03.03.2002, 15:55:54)
.  Re: SILICON3000  (schlumpfito am 26.02.2002, 17:15:30)
. PLONKED von mjy@geizhals.at  (toni-steinpilz® am 28.02.2002, 16:48:08)
..  Re(2): SILICON3000  (toni-steinpilz® am 28.02.2002, 16:49:05)
...
Re(3): SILICON3000
06.03.2002, 14:47:37
Gott sei dank habe ich nichts dort bestellt! Aber der Wurm ist schon da, wenn man die AGBs liest:

Ich zitiere:

10. Lieferung
    Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr bei Versendung der Ware geht auf den Käufer über, sowie wir die Ware der zur Ausführung der
    Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert haben. Bei Auslieferung der Ware mit unseren eigenen Kraftfahrzeugen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer
    über. Der Kunde oder Empfänger der Ware ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Rügen werden nur innerhalb einer Frist
    von drei Tag nach Erhalt der Ware von uns anerkannt. Danach gilt die Ware als mängelfrei angenommen. Bindende Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen
    mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt, dass wir selbst von unseren Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert
    werden. Teillieferungen und -leistungen durch uns sind zulässig. Die hieraus entstehenden zusätzlichen Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
    als selbständige Leistung. Lieferverzug von uns trifft nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
    machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen usw., gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder
    bei einem Unterlieferanten eintreten.


Diese AGBs könnnen auf keinen Fall zulässig sein, denn nicht der Kunde ist vertraglich mit der Spedition gebunden, sondern der Lieferant. Also wie kann dann der Kunde einen Forderung an der Spedition stellen, wenn kein Vertrag zwischen Kunden und Spedition besteht? Wer bei solchen AGBs bestellt ist selbst schuld. Übrigens, ich bin aus Berlin, und laut Adresse befindet sich die Firma im östlichen Teil Berlins in Friedrichshain. Falls Interesse besteht könnte ich ja am Wochenende dort vorbei schauen, um zu sehen, ob die Firma überhaupt existent ist... ;-) Gruß aus Berlin!

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....  Re(4): SILICON3000  (Andreas Lange am 07.03.2002, 15:12:45)
.....  Re(5): SILICON3000  (gonzo am 20.03.2002, 17:42:43)
......  Re(6): SILICON3000  (davy92 am 22.03.2002, 23:50:04)
......  Re(6): SILICON3000-Alles wird gut!  (gonzo am 19.04.2002, 09:40:01)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (gonzo am 20.03.2002, 17:43:12)
.  Re: SILICON3000  (GrummelGrumpf am 06.03.2002, 16:17:25)
.  Re: SILICON3000  (syro am 22.03.2002, 10:30:32)
..  Re(2): SILICON3000  (Highlight20 am 24.03.2002, 18:37:30)
.  Re: SILICON3000  (Schiedungen am 29.03.2002, 10:23:44)
 

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