riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen?
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Re(11): riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen?
12.01.2009, 19:07:42
das bezweifle ich mittlerweile. Seit die Prüfstellen vor ca. 2 Jahren den strikten Befehl erhalten haben, dass es keinen einzigen "weißen" Prüfbericht mehr geben DARF, sind sie total von der Kette.

Mir hat meine Ex-Werkstatt einen leichten Mangel mit dem Text: "Erste Hilfe Set offenkundig unbrauchbar" in den Prüfbericht geschrieben, weil im Verbandskasten eins von mehreren Mullbinde (!!!) ein abgelaufenes Datum aufgestemnpelt hatte ... und vor allem, weil ich auf telefonische Anfrage nicht bei ihnen einen neuen Verbandskasten kaufen wollte. Seither ist es eben meine EX-Werkstatt. >:-(

Und beim ÖAMTC wollte der Kasperl allen Ernstes, dass ich 2 perfekt funktionierende Xenon-Scheinwerfer austauschen lasse, nur weil bei der manuellen Scheinwerfer-Höhenverstellung irgendwelche schwindligen Original-Audi-Plastikschrauben abgefault waren ... mit einer Zange war die Höhenverstellung nach wie vor problemlos möglich und im übrigen musste gar nichts gemacht werden, weil die automatische Anpassung perfekt funktionierte und justiert war ... aber der Prüfer wusste, dass das bei vielen Audi der fraglichen Serie auftaucht, weil er im privaten Umfeld auch einmal das Problem hatte ... Zitat: "sonst wäre es mir vermutlich gar nicht aufgefallen!" %-) %-)

Die machen das alles nur, weil die Kfz-Wirtschaft partout die einjährigen Pickerl-Intervalle auch bei neuen Autos wieder haben wollen ... und dafür ist eine STatistik erforderlich, die viele Mängel bei Fahrzeuigen aufweist, die nach 3 jahren erstmals zu m Pickerl kommen.

So schauts aus! Und es zipft mich voll an!   >:-( >:-D
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Re(13): riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen?
12.01.2009, 22:15:16
ha, das ist ja was ganz neues. Gibt es dazu auch eine Quelle ?


das ist nix Neues .. ich such Dir schnell meinen damaligen thread heraus: bitte sehr .. da gibt so halbamtliche Anweisungen .. irgendein Dekret "Pickerl-Prüf-Vorschriften chilischarf" oder so ... und die Werkstätten haben das in ihrer Geldgier natürlich zu 120% liebend gerne umgesetzt. Zu 120%.  -> hier bitte: http://forum.geizhals.at/t436958.html

Ich bin heute noch so haaaass über den Vorfall, dass ich die Ärs**e vom Audi Center Rennweg (Ex-Smoliner) in die Luft jagen könnt. Ich hoffe, der Betrieb brennt morgen nicht ab, sonst wird gegen mich ermittelt. Deshalb ziehe ich den Vorsatz mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, würde mich aber über einen Blitzschlag massiveren Ausmasses herzlich freuen.

Einen Kunden, der dort innerhalb von 5 Jahren 3 Stück A6 Avant gekauft hat, wehgen einer abgelaufenen Mullbinde im Vebrandskasten zu finageln .. wo gibts denn sowas???

Es geht viel mehr darum, dass etliche Fahrzeuge schon nach 2 Jahren mit
schweren Mängeln unterwegs sind.....und die 3 Jahresfrist wurde eingeführt,
weil die Werkstätten das §57a durchführten, die Mängel behoben wurden und
danach im Prüfbericht nichts eingetragen wurde...logisch das man dadurch
annahm die Fahrzeuge haben eh keine Mängel also setzen wir die Frist auf 3
Jahre rauf..


darum geht es überhaupt nicht. Es geht dabei nur um die Marie, und sonst um gar nix.

Deshlab hat das Audi Center Rennweg (Smoliner = Porsche Interauto) bei mir vor 2 Jahren Folgendes gemacht: Ich komme mit einem 3-jährigen A6 in die Werkstatt und sage: "bitte, die Bremse hinten quietscht, behebt's das und dann macht's bitte das Pickerl auch noch, wenn er schon da ist" ... darauf erhalte ich einen §57a Bericht, in dem steht: "Schwerer Mangel, Bremse hinten kaputt, Bremsbelag niederradiert [oder so ähnlich]" ... anstatt dass die Vollkoffer das machen, was ich als zahlender Kunde Ihnen angeschafft habe: Bremse anschauen, Schaden feststellen und repariereen und DANN Pickerl machen.

Zusätzlich war dann noch als Tpüpferl auf dem i der leichte Mangel mit der abgelaufenen Mullbin de im verbandskasten. Die Trot**el haben echt geglaubt, sie können mit mir umspringen. Sie konnten. Genau 1x, hehe! Mittlerweile hat es die Säc*e schon ca. 100k € Umsatz gekostet!

Und vielleicht schlagt der Blitz ja wirklich noch dort ein. Und bei allen anderen Kunden-Verar***er-Werkstätten bitte auch gleich! >:-( >:-( >:-(>:-D
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12.01.2009, 22:18 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re: riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen?
12.01.2009, 19:22:19
Dazu sag' ich nur:

Oktober 2006, Freitag Nachmittag, trockene Strasse, A1 Richtung Salzburg kurz vor Böheimkirchen, ich bin mit ausreichend Sicherheitsabstand mit ca. 160 unterwegs, als plötzlich eine Granate (hat zumindest so geklungen) in mein damals ziemlich genau 6 Monate altes Auto einschlägt. Hab' keinen Schaden gesehen und bin daher bis zu meinem Ziel nach Loosdorf weitergefahren. Hab' dann von aussen einen Steinschlag in der Windschutzscheibe, genau in der Mitte ca. 1cm unter dem oberen Rand festgestellt. Der Sprung ging zu diesem Zeitpunkt nicht ganz bis unter den Regensensor, war also praktisch unsichtbar. Nachdem's nicht zu reparieren war, hab' ich's einfach dabei belassen.
Der Sprung hat sich dann auch nicht mehr verändert, über den Winter sind zwei weitere Steinschläge hinzugekommen, den ich reparieren lassen habe.
Im Herbst 2007 hab' ich dann bei starkem Regen auf einer Bundesstrasse bei niedriger Geschwindigkeit (war kurz nach dem Ortsende, vielleicht 80km/h) von einem entgegenkommenden Holzlastwagen östlicher Herkunft einen Steinschlag im Durchmesser eines Daumennagels ziemlich genau rechts unten im Beifahrereck mitgenommen. Um den Steinschlag selbst war die Scheibe sofort kreisförig gesprungen. Meiner Meinung nach kann das kein Streusplit (auf einer Salzstreu-Strecke noch vor der Frostsaison) von der Strasse gewesen sein, sondern muss vom Klein-LKW gefallen sein. Wie auch immer, tun kannst eh nix, bin einfach weitergefahren. Der eingangs erwähnte kleine Sprung beim Regensensor war nach wie vor unverändert.
Durch den Winter 2007 bin ich dann auch ohne echte Schäden gekommen, kleinere Steinschläge von der Grösse eines Stecknadelkopfs mal abgesehen.
Irgendwann im Frühjahr 2008 hab' ich dann nach einer Autowäsche festgestellt, dass der vorher kleine Sprung nun ziemlich gerade nach unten bis knapp vor den unteren Scheibenrand ging... muss durch das kalte Wasser wohl Spannungen gegeben haben. Hab' dann damit gerechnet, dass die Scheibe in den nächsten Tagen bin unten durchspringt.
Hat sie aber nicht getan, sondern sie hat auch die nächsten Autowäschen quasi unbeschadet überstanden.
Irgendwann im Sommer hat sie sich die Sache dann nochmal überlegt, ein paar cm unter dem unteren Rand hat der Sprung dann einen rechten Winkel eingelegt und ist parallel zum unteren Rand auf der Beifahrerseite bis paar cm vor dem rechten Rand gesprungen, um dort nochmal in ca. 30° bis zum Rand zu springen.

Im März dieses Jahres steht die §57a-Überprüfung an. Eigentlich wollt' ich diese dann am Ende der Frist, also Ende Juli, durchführen und dabei die Scheibe tauschen lassen. Nachdem ich Ende Mai aber nach Italien fahre und ausländische Behörden die 4-Monats-Toleranz nicht immer anerkennen, werd' ich das Pickerl eben schon Mitte Mai machen.

Meine Meinung: Wenn Dich der Sprung nicht stört, fahr' damit solange es geht, also bis das nächste Pickerl fällig ist.
Was soll die Behörde dagegen tun? Du kannst bei einer allfälligen Kontrolle der Rennleitung ja angeben, die Scheibe sei gerade erst gesprungen. Abgesehen davon glaub' ich nicht, dass das ein Problem werden könnte, solange der Sprung die Sicht nicht beeinträchtigt. Ich bin seit dem Sprung schon mehrmals kontrolliert worden, aber am Fahrzeug wurde nie was beanstandet.

Auf das Ende der Steinschlag-Saison zu warten, verringert vielleicht das Risiko, aber ist noch lange keine Garantie für eine lange Freude an der neuen Scheibe.

BMW 320d E90: Spritmonitor.de
Yamaha FZ6-S Fazer: Spritmonitor.de
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