Re: riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen? (199 Beiträge, 2055 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: riss in der windschutzscheibe erst im april beheben lassen?
12.01.2009, 19:22:19
Dazu sag' ich nur:

Oktober 2006, Freitag Nachmittag, trockene Strasse, A1 Richtung Salzburg kurz vor Böheimkirchen, ich bin mit ausreichend Sicherheitsabstand mit ca. 160 unterwegs, als plötzlich eine Granate (hat zumindest so geklungen) in mein damals ziemlich genau 6 Monate altes Auto einschlägt. Hab' keinen Schaden gesehen und bin daher bis zu meinem Ziel nach Loosdorf weitergefahren. Hab' dann von aussen einen Steinschlag in der Windschutzscheibe, genau in der Mitte ca. 1cm unter dem oberen Rand festgestellt. Der Sprung ging zu diesem Zeitpunkt nicht ganz bis unter den Regensensor, war also praktisch unsichtbar. Nachdem's nicht zu reparieren war, hab' ich's einfach dabei belassen.
Der Sprung hat sich dann auch nicht mehr verändert, über den Winter sind zwei weitere Steinschläge hinzugekommen, den ich reparieren lassen habe.
Im Herbst 2007 hab' ich dann bei starkem Regen auf einer Bundesstrasse bei niedriger Geschwindigkeit (war kurz nach dem Ortsende, vielleicht 80km/h) von einem entgegenkommenden Holzlastwagen östlicher Herkunft einen Steinschlag im Durchmesser eines Daumennagels ziemlich genau rechts unten im Beifahrereck mitgenommen. Um den Steinschlag selbst war die Scheibe sofort kreisförig gesprungen. Meiner Meinung nach kann das kein Streusplit (auf einer Salzstreu-Strecke noch vor der Frostsaison) von der Strasse gewesen sein, sondern muss vom Klein-LKW gefallen sein. Wie auch immer, tun kannst eh nix, bin einfach weitergefahren. Der eingangs erwähnte kleine Sprung beim Regensensor war nach wie vor unverändert.
Durch den Winter 2007 bin ich dann auch ohne echte Schäden gekommen, kleinere Steinschläge von der Grösse eines Stecknadelkopfs mal abgesehen.
Irgendwann im Frühjahr 2008 hab' ich dann nach einer Autowäsche festgestellt, dass der vorher kleine Sprung nun ziemlich gerade nach unten bis knapp vor den unteren Scheibenrand ging... muss durch das kalte Wasser wohl Spannungen gegeben haben. Hab' dann damit gerechnet, dass die Scheibe in den nächsten Tagen bin unten durchspringt.
Hat sie aber nicht getan, sondern sie hat auch die nächsten Autowäschen quasi unbeschadet überstanden.
Irgendwann im Sommer hat sie sich die Sache dann nochmal überlegt, ein paar cm unter dem unteren Rand hat der Sprung dann einen rechten Winkel eingelegt und ist parallel zum unteren Rand auf der Beifahrerseite bis paar cm vor dem rechten Rand gesprungen, um dort nochmal in ca. 30° bis zum Rand zu springen.

Im März dieses Jahres steht die §57a-Überprüfung an. Eigentlich wollt' ich diese dann am Ende der Frist, also Ende Juli, durchführen und dabei die Scheibe tauschen lassen. Nachdem ich Ende Mai aber nach Italien fahre und ausländische Behörden die 4-Monats-Toleranz nicht immer anerkennen, werd' ich das Pickerl eben schon Mitte Mai machen.

Meine Meinung: Wenn Dich der Sprung nicht stört, fahr' damit solange es geht, also bis das nächste Pickerl fällig ist.
Was soll die Behörde dagegen tun? Du kannst bei einer allfälligen Kontrolle der Rennleitung ja angeben, die Scheibe sei gerade erst gesprungen. Abgesehen davon glaub' ich nicht, dass das ein Problem werden könnte, solange der Sprung die Sicht nicht beeinträchtigt. Ich bin seit dem Sprung schon mehrmals kontrolliert worden, aber am Fahrzeug wurde nie was beanstandet.

Auf das Ende der Steinschlag-Saison zu warten, verringert vielleicht das Risiko, aber ist noch lange keine Garantie für eine lange Freude an der neuen Scheibe.

BMW 320d E90: Spritmonitor.de
Yamaha FZ6-S Fazer: Spritmonitor.de
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung