Ab wann Wucher?
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gibt es
26.03.2009, 19:41:12
aber nur wenn der Bewucherte auch schutzbedürftig ist:

"wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht."

sehr seltene Tat.

Man kann sicher einen Fall konstruieren, etwa wenn ein Verkäufer dort einem Rentner, der sich gerade sein erstes Handy kaufen will, dieses Ding aufdrückt und die 300€ dafür verlangt, wohl wissend, daß er die Unerfahrenheit dieses Kunden ausnützt, um einen absurd hohen Preis zu verlangen. Das wäre strafbar (§155 StGB) und der Kaufvertrag nichtig (§879 ABGB).  

Aber sonst sind die wenigen geistig Behinderten, die man solcherart übers Ohr hauen könnte, ohnehin besachwaltert und Verträge mit Kindern sind auch meist schwebend unwirksam. Der Rest ist freie Marktwirtschaft. Wenn ein Laden einfach nur teuer ist, dann darf er das ungestraft sein.

Eine Grenze gäbe es zivilrechtlich noch: 100% über dem "gemeinen" Wert. Wenn dieses Gerät tatsächlich nirgendwo mehr als die Hälfte dessen kostet, was der Laden hier verlangt, dann könnte man versuchen, den Vertrag über §934 ABGB (laesio enormis) anzufechten. Die l.e. ist ein österr. Spezifikum und wird auch sehr selten angewendet, aber man könnte es hier probieren. Aber wann kauft man denn schon mal was um einen über 100% überhöhten Preis?

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