Arbeitsrechtfrage...
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Arbeitsrechtfrage... (30 Beiträge, 626 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.......
Re(7): Arbeitsrechtfrage...
31.03.2009, 13:42:04
Na, hallo! Da könnte man auch gleich bei einem Autounfall argumentieren - ich bin versichert bis zu einem Schadenswert von x Millionen und wenn der Schaden aber weniger ausmacht, wo bleibt der Rest, auf den ich ja Anspruch hätte?

Da sind wir jetzt wieder bei dem Punkt, das ALG soll eine finanzielle Hilfestellung für die Zeit der Arbeitslosigkeit sein und nicht "ich hab eingezahlt in die Versicherung, da will ich jetzt soviel wie nur möglich wieder raushaben - egal, ob ich das als finanz. Hilfestellung brauche oder nicht" ... was im weiteren Sinn eigentlich eine ausgeprägt asoziale Einstellung ist. Ein "Geschäft" machen damit, dass man Hilfestellung in Anspruch nehmen kann.

Logisch, da brauchen wir gar nicht reden: dass sehr viele vor Ablauf ihres ALG-Anspruchs wieder Arbeit finden, ist die einzige Überlegung, warum man das mit dem ausbezahlten Urlaub so geregelt hat, dass er das Einsetzen des ALG-Anspruchs verschleppt. Nur, in wiefern das ungerecht sein soll, kann ich nicht sehen. Du bildst dir ein, du musst unbedingt deinen vollen Anspruch ausschöpfen? OK, bleib halt solange arbeitslos, bis er abläuft.
Freilich, den meisten Leuten, die Arbeit finden können, passt das erst recht wieder nicht, weil ihnen mit der Zeit dann wirklich das Geld knapp wird und sie mehr haben könnten, wenn sie arbeiten gehen würden ...
--  
Smoking kills. If you're killed, you've lost a very important part of your life.
(Brooke Shields)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......
Re(7): Arbeitsrechtfrage...
05.04.2009, 18:11:38
Das ganze muss man so verstehen:

Das Dienstverhaeltnis endet tatsaechlich am 31.3., und du gehst 2 Wochen vorher auf Urlaub. Somit brauchst Du die zwei Wochen nicht arbeiten und kriegst trotzdem deinen Gehalt. und ab. 1.4. dann ggf. die Stuetze.

Wenn Du aber den Urlaub nicht konsumierst, wird der offene Urlaub in Form einer Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Dabei wird fiktiv unterstellt, dass Du anschliessend an das arbeitsrechtliche  Ende des Dienstverhaeltnisses, also nach dem 31.3., den Urlaub konsumierst. Und dafuer ja auch Geld bekommst, sowie Sozialversichrung und LST zahlst.

Es wird daher der sog. SV-rechtliche Austritt erst am 14.4. erfolgen. Dies wird auch so an die Krankenkasse gemeldet. Und erst anschliessend gibt es ALG.

Die Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist im Urlaubsgesetz geregelt und beinhaltet nicht nur das Grundgehalt, sondern auch die anteiligen Sonderzahlungen (UZ, WR sowie ev. Bilanzgelder, Tantiemen u.Ae.) sowie ev. Ueberstundenentgelte, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Schichtzulagen etc., auch den Sachbezug fuer einFirmenfahrzeug,  aber keine Tagesgelder, Km-Gelder und derartige Spesenersaetze.

Auch die Errechnung der aliquoten Resttage ist im UrlG. geregelt.

Monetaer ist ganze gehupft wie gehatscht, eine Urlaubsersatzleistung oder keine ist voellig egal.

Es sei denn, man benoetigt anstelle 14 Tage blau machen (den Urlaub bezahlt  konsumieren) das Geld in bar.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung