Re(7): Arbeitsrechtfrage...
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Re(7): Arbeitsrechtfrage...
05.04.2009, 18:11:38
Das ganze muss man so verstehen:

Das Dienstverhaeltnis endet tatsaechlich am 31.3., und du gehst 2 Wochen vorher auf Urlaub. Somit brauchst Du die zwei Wochen nicht arbeiten und kriegst trotzdem deinen Gehalt. und ab. 1.4. dann ggf. die Stuetze.

Wenn Du aber den Urlaub nicht konsumierst, wird der offene Urlaub in Form einer Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Dabei wird fiktiv unterstellt, dass Du anschliessend an das arbeitsrechtliche  Ende des Dienstverhaeltnisses, also nach dem 31.3., den Urlaub konsumierst. Und dafuer ja auch Geld bekommst, sowie Sozialversichrung und LST zahlst.

Es wird daher der sog. SV-rechtliche Austritt erst am 14.4. erfolgen. Dies wird auch so an die Krankenkasse gemeldet. Und erst anschliessend gibt es ALG.

Die Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist im Urlaubsgesetz geregelt und beinhaltet nicht nur das Grundgehalt, sondern auch die anteiligen Sonderzahlungen (UZ, WR sowie ev. Bilanzgelder, Tantiemen u.Ae.) sowie ev. Ueberstundenentgelte, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Schichtzulagen etc., auch den Sachbezug fuer einFirmenfahrzeug,  aber keine Tagesgelder, Km-Gelder und derartige Spesenersaetze.

Auch die Errechnung der aliquoten Resttage ist im UrlG. geregelt.

Monetaer ist ganze gehupft wie gehatscht, eine Urlaubsersatzleistung oder keine ist voellig egal.

Es sei denn, man benoetigt anstelle 14 Tage blau machen (den Urlaub bezahlt  konsumieren) das Geld in bar.

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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (MG am 31.03.2009, 12:09:20)
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