Re(5): Gewerbeberechtigung
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Re(5): Gewerbeberechtigung
25.04.2009, 21:00:46
Leider stimmt, ich weiß wovon ich schreibe. Ich habe selbst eine Firma und habe das alles erlebt. Dass die "Anmelderei" überall läuft ist richtig (ich wurde unfreiwillig bei der SVA angemeldet und von meinem Steuerberater rückwirkend abgemeldet, weil ich schon aus anderen Gründen woanders angemeldet war.

Das du jedoch bei 40 Stunden in der Woche als Unselbständiger, nochmals  angemeldet werden muss (wenn du schon woanders eben als Unselbständiger angemeldet bist) stimmt nicht.

Es ist auch wahr, dass wenn du als Kebabverkäufer die Sozialversicherung bezahlst und zugleich als Geschäftsführer einer GmbH wo du Mehrheitsgesellschafter bist und viel verdienst, die Versicherung vermeiden willst, dann geht es natürlich nicht.

In der Regel jedoch sind nicht soviele Kebabverkäufer als Firmendirektoren (in der eigenen Firma woanders) eingestellt. So gesehen bleiben wir bei der üblichen Tatsachen.

Man muss in der Regel nicht zwei Versicherungen bezahlen muss. Und sogar wenn die teuere Versicherung vorgeschreiben wird, hat man die Möglichkeit die billiger ruhig zu stellen. Oft darf man sogar sich aussuchen (wie bei mir!) ob und welche davon man ruhig stellen will.

Das schließt nicht aus (das meinst du wahrscheinlich) dass in einigen Fällen (die sind aber nicht die Regel) man zwei Mal bezahlen muss. Diese Fälle zählt man in den Fingern und wenn beide Versicherung SVA oder beiden GKK sind, auch dann kann man beide betragsmäßig reduzieren (ein Teil davon wird nur ein Mal verrechnet: Die Pensionsversicherung doppelt, die Sozial- und Unfallversicherung ein Mal).

  
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