[BEWERTUNG] buecher.de
Geizhals » Forum » Händler-Bewertungen (Kommentare) » [BEWERTUNG] buecher.de (19 Beiträge, 41 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Vorbestellung ist bereits vor der Auslieferung eine Katastrophe
19.02.2016, 08:17:32
Gestern erhielt ich dann nun folgende Mail:

Betreff: Download-Code "Legends"als Bonus für den Titel "Tom Clancy's The Division (PS4)"

Ihre Kundennummer: XXXXXXXXX


buecher.de - Schnell | Günstig | Portofrei

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Bestellung.

Sie haben bei buecher.de den Artikel "Tom Clancy's The Division (PS4)" bestellt, hierfür gibt es vom Hersteller einen Download Code, mit dem Sie den Closed-Beta-Zugang und weitere Inhalte für das Spiel freischalten können.


Der Code lautet XXXXXXXXXXXXXXXXXX

Der Code kann sofort eingelöst werden:

http://tomclancy-thedivision.ubi.com/game/de-DE/beta/index.aspx

Auf dieser Seite können die Vorbesteller den Code einlösen und an der Closed BETA teilnehmen. Dazu lösen Sie ihren Code ein und melden sich mit Ihrem Uplay-Account an, bzw. erstellen einen Uplay-Account.

Nach Einlösung des Codes erhält man dann von Uplay eine E-Mail mit dem finalen Code, der im Playstation-Store oder im Microsoft XBOX One-Store, sowie bei Uplay für den PC eingelöst werden kann.
Zum Release des Spiel erhält man dann nochmals einen Code für die jeweilige angemeldete Plattform. Dieser 2. Code schaltet dann den Zusatzinhalt "Gefahrgut-Ausrüstungspaket" im Spiel frei.

Mit freundlichen Grüßen

buecher.de GmbH & Co. KG
Ihre Kundenbetreuung


buecher.de ist ein Shop der buecher.de GmbH & Co. KG
Amtsgericht Augsburg HRA 13309
Persönlich haftender Gesellschafter:
buecher.de Verwaltungs GmbH Amtsgericht Augsburg HRB 16890
Geschäftsführer: Günter Hilger, Clemens Todd
Sitz der Gesellschaft: Augsburg
Ust-IdNr. DE 204210010
Fax: 0821-4502-299
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
Wie man Kundenservice klein schreibt.
09.05.2017, 10:21:03
Ich habe den Fehler gemacht und ein hochpreisiges Headset bei buecher.de erworben. Seit ca. einem Monat macht das Mikrofon knarzende Geräusche bei Bewegungen. Das Headset ist jetzt 10 Monate alt. Der Händler weist auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, was soviel bedeutet wie: ich muss (bei einem Defekt, der nach 6 Monaten auftritt) nachweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand. Ist rechtlich korrekt, kann man als Händler so machen, aber ist halt dann k... nich so dolle.
Wer also denkt, mit 24 Monaten Gewährleistung hat man etwas Sicherheit, rechnet nur mit 6 Monaten. Dann gibt es auch keine bösen Überraschuungen.
Für Bücher kann man den Laden vielleicht nutzen, da geht nix kaputt. Aber es gilt eh die Buchpreisbindung, da zahl ich vor Ort genausoviel.
Noch einmal werde ich da sicher nicht kaufen.

Genauer Wortlaut der Antwort auf meine Reklamationsanfrage:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihr Anfrage.

Wir unterliegen der gesetzlichen Händlergewährleistungspflicht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer (Händler) dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel,die erst später bemerkbar werden.
In den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Ware wird vermutet,
dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war und der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung.
Nach Ablauf der ersten 6 Monate, ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss der Käufer nachweisen, dass
der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Für weitere Fragen und Wünsche sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung