Wie man Kundenservice klein schreibt.
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  Leider schlechte Erfahrungen  (servae am 09.10.2013, 10:15:12)
  Bestellung storniert  (yogimel am 27.03.2014, 20:05:04)
  [snip]  (Camperberlin am 04.04.2014, 13:49:24)
  Das erste und das letzte Mal bestellt  (The Locust am 18.12.2014, 01:29:16)
  sehr schnelle Lieferung  (morningstar1 am 14.03.2015, 19:31:08)
  netter Service  (Pohl123 am 29.07.2016, 10:38:52)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Syrellsnirr am 27.08.2016, 21:30:18)
Wie man Kundenservice klein schreibt.
09.05.2017, 10:21:03
Ich habe den Fehler gemacht und ein hochpreisiges Headset bei buecher.de erworben. Seit ca. einem Monat macht das Mikrofon knarzende Geräusche bei Bewegungen. Das Headset ist jetzt 10 Monate alt. Der Händler weist auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, was soviel bedeutet wie: ich muss (bei einem Defekt, der nach 6 Monaten auftritt) nachweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand. Ist rechtlich korrekt, kann man als Händler so machen, aber ist halt dann k... nich so dolle.
Wer also denkt, mit 24 Monaten Gewährleistung hat man etwas Sicherheit, rechnet nur mit 6 Monaten. Dann gibt es auch keine bösen Überraschuungen.
Für Bücher kann man den Laden vielleicht nutzen, da geht nix kaputt. Aber es gilt eh die Buchpreisbindung, da zahl ich vor Ort genausoviel.
Noch einmal werde ich da sicher nicht kaufen.

Genauer Wortlaut der Antwort auf meine Reklamationsanfrage:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihr Anfrage.

Wir unterliegen der gesetzlichen Händlergewährleistungspflicht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer (Händler) dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel,die erst später bemerkbar werden.
In den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Ware wird vermutet,
dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war und der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung.
Nach Ablauf der ersten 6 Monate, ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss der Käufer nachweisen, dass
der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Für weitere Fragen und Wünsche sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Antworten PM Alle Chronologisch
 
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  Ganz gut, wenn man es nicht eilig hat  (Kadano am 13.06.2017, 17:46:12)
  SNES Mini bestellt und nie bekommen  (A.Ho am 29.09.2017, 00:17:16)
 

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