Re(4): "Recht am Bild" Urteil in Bayern / Spezialfall / DDR-Spitzel
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Re(4): "Recht am Bild" Urteil in Bayern / Spezialfall / DDR-Spitzel
08.05.2009, 12:49:50
ja und nein: in dem verlinkten text steht, dass es sehr vieele IMs gab aber nur (relativ) wenige IMBs ... absolute Zahlen werden aber nicht genannt.

Ich bion überzeugt, dass es für die Hygiene im Land nach dem Ende einer Diktatur/Gewaltherrschaft immer gut wäre, wenn
* das gesamte alte regime lange sitzen würde
* alle, die aktiv, wenn auch subaltern mitgemacht haben, kurz aber unbedingt sitzen müssen - sagen wir so 6 Monate ... bei den leichteren Fällen eben Hausarrest mit elektronischer Fussfessel, logistisch kein problem ... die Überwachungseinrichtungen gobt es in den Ländern ja immer in Hülle und Fülle ;-) und materiellen Schadenersatz an einen Opferfomnd leisten müssen .. ich würde einmal sagen, Einzug des Großteils des verfügbaren vermögens und Pfändung auf das Existenzminimum für sagen wir 3 Jahre

* und alle "Nur"-Mitläufer wären bei mir für die ersten 3 freien Wahlen weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.

Das wäre wenigstens "ansatzweise" gerecht. Dass der A*sch Honecker & viele andere "Große" frei gegangen sind, ist einfach eine Sauerei.

Der Klasse Honecker, Regierungsmitgliedern und ZK-Mitgliedern hätte ich die Optiuon gegeben: Häfen 10 Jahre plus bis lebenslänglich (was für Massen-Mord eben auf dem Programm steht) ODER nach eigener Wahl (!) ein kleines "Gottesurteil" ... sie dürfen am Grenzstreifen durch die Todeszone laufen .. mit Selbstschussanlage, Minen, Hunden ... es wird aber NICHT von Polizisten/SOldaten auf sie geschossen ... udn sie können als Gruppe rennen, damit sie eine bessere Chance haben ... wer durchkommt, bekommt anschliessend nur 1/4 der Gefängnisstrafe, der Rest wird in der Tierkadaververwertung oder Mülldeponie entsorgt.

Stattdessen läuft es immer anders ... leider. %-)


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