OGH Urteil Rücktritt nach Auspacken erlaubt
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Re(10): OGH Urteil Rücktritt nach Auspacken erlaubt
15.08.2009, 11:04:07
Und nicht alles sind PC-Teile oder "technik", was so im Versandhandel
verhökert wird. Bei versanhäusern ist es völlig normal, daß man Sachen
auspackt und anprobiert. Und dann binnen 2 Wochen GRATIS wieder zurückgeben
kann (incl. Erstattung der Versandkosten).

Nur in der PC-Branche soll das nicht gehen?


Und genau da liegt ja der Hund begraben. Nachmeiner Meinung ist nicht jedes Produkt mit einem andern Vergleichbar.

Jeans: Kommen nicht in Plisterverpackungn, d.h. Der Kunde sieht garnich, ob er der "Erstträger" ist.
Bei Computerkomponenten sieht man in der Regl sofort, ob die schon mal "angetestet" wuren.

Jeans kommt zurück, Händler zählt nach: 2 Beine, ein Hosenbund und nur 3 Löcher... Passt, Hose ist in Ordnung, kommt wieder ins Regal. Sein Aufwand: 20 Sekunden Blickkontrolle. Und jetzt stel dir mal den Aufwand bei einer Grafikarte vor. Die zu Testen, ob sie wieder in Umlauf gebracht werden kann, dauert minimum 15 Minuten.

Letztlich die Spannen (auch wenns keiner mehr hören kann)
Auch Kleidungsstücke sind die Spannen (in der Regel nioch) 3stellig, wobei vorne KEINE 1er steht :-)
Bei Hardeware ist sie längst einstellig, und manche haben es bereits geschafft dass da sehr wohl ein 1er vorn steht. D.h. aber, wenn die Jeans mit einem "fleck" zurück kommt, dann geht sie mit -50% als Mangelware raus, und der Händler macht nich immer Gewin. Was aber soll der Computerhändler machen? Selbet bei 10% Nachlass ist er in da im Minus. Von rückerstatteten Versandkosten mal ganz zu schweigen.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich will nicht rumjammern, sondern nur zeigen, dass das FAG eben nicht für alle Artikel dieser Erde gleichermaßen funktioniert.



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