Re(2): Außerordentliche Kündigung bei Telering
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Außerordentliche Kündigung bei Telering
04.09.2009, 19:16:12
(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen
trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht....


das ist bei mir der Fall. Konkret hab ich keinen Empfang mehr am Arbeitsplatz und muß bei jedem Anruf auf die andere Seite des Gebäudes wechseln (A1 im Gegensatz klappt einwandfrei). Und das eigentlich praktische Abrufen von Emails spinnt auch ständig (entweder geht das login nicht, bzw. sendet mir Telering keine Benachrichtigungen)...

Nun habe ich mich dort seit einem halben Jahr mehrmals bei denen darüber beschwert, ohne Erfolg. Es wurde bisher nichts verbessert.

Heute dann die Ernüchterung. Eine außerord. Kündigung laut 4a. ist zwar möglich, aber ich muß die Grundgebühr bis zum Ende des Vertragszeitraums (also noch 1/2 Jahr) + eine einmalige Abmeldegebühr von etwa 90.- hinlegen...und das in meinem Fall für 2 Rufnummern....

Spinn ich, oder spinnen die? Wie kann es sein, das man zwar außerord. kündigen kann, aber dann noch heftig draufzahlen muß? Das entspricht doch keiner Logik...

in den AGBs steht übrigens auch noch drin:

5) Wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten
Mindestvertragsdauer (bzw. Kündigungsverzicht) gelöst wird,
dann verrechnen wir Ihnen
a. alle noch ausstehenden Grundgebühren/Paketpreise/
Mindestgesprächsumsätze bis zum Ablauf der vereinbarten
Mindestvertragsdauer und
b. eine Abschlagszahlung von maximal 80 Euro je aktivierter
SIM-Karte – für Vorteile (z.B.
Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift), die wir Ihnen
bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren
Kündigungsverzichtes gewährt haben.

ach ja...jetzt wirds bsonders lustig:

(5.1) Die in Punkt 5 a. und b. genannten Beträge werden
nicht in Rechnung gestellt, wenn das Vertragsverhältnis mit
Ihnen aus Gründen gelöst wurde, die wir zu vertreten haben.
Darunter fallen insbesondere, die in Absatz 4 beschriebenen
außerordentlichen Kündigungsgründe.


WER KANN DENN BITTE SOLCHE AGBs VERFASSEN?

ähnlicher fall: http://help.orf.at/?story=7546

04.09.2009, 19:25 Uhr - Editiert von Spacerboy, alte Version: hier
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