anonymverfügung weil pickerl abgelaufen
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Re: anonymverfügung weil pickerl abgelaufen
02.11.2009, 12:51:36
Der langen Reden kurzer Sinn: Am besten die Anonymverfügung zahlen, billiger wird´s nimma und das Strafverfahren hält bombenfest.
Du schreibst selbst, dass ein Teil von der asphaltierten Fläche noch dir gehört. Nach den Bestimmungen der StVO ist das "Straße" und fertig.
Der VwGH fordert zT sogar, dass man nicht nur Schilder aufstellt (zB Privatgrund, würde dann allerdings eine Besitzstörungsklage erleichtern) sondern sogar noch zB Ketten spannt! Unglaublich aber wahr, wie man sein Privateigentum gegenüber der Masse verteidigen muss.

Btw: Ein Kundenparkplatz ist der Klassiker einer "Straße" dort gilt praktisch immer die StVO und KFG! Ebenso der Parkplatz einer Wohnhausanlage, vom Wirten etc.
Kurios: Stell das Auto in eine Wiese, dann gehst nach KFG straffrei! Und wenn keine Tropfverluste etc. vorhanden sind (also keine Gewässerverunreinigung zu befürchten ist) kann man nicht einmal nach WRG was machen. In NÖ auch nicht nach NaturschutzG. Aber bloß nicht abmelden: Dann besteht der Verdacht, dass es sich um Abfall handelt, das wird dann noch deutlich teurer...

KFG ist hier anwendbar, ganz klar. Es ist völlig egal ob das Auto steht oder fährt.
Es gibt kiloweise Judikatur dazu, wer will kann im RIS nachschauen, oder in einschlägigen Kommentaren - gibt´s sogar die gar nicht so schlechte ARBÖ-Ausgabe (muss ja nicht immer ein Pürstl sein |-D ).

Tut mir leid, dass es da keine - für dich - bessere Auskunft gibt.

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