Re(3): Zulässigkeit von Zahlscheingebühren
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Re(3): Zulässigkeit von Zahlscheingebühren
05.01.2010, 09:39:24
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz legt die Bedingungen fest, zu denen Personen Zahlungsdienste
gewerblich in Österreich erbringen dürfen (Zahlungsdienstleister) und regelt die Rechte und Pflichten von
Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten, die an in
Österreich ansässige Zahlungsdienstnutzer oder von in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleistern
erbracht werden, sowie den Zugang zu Zahlungssystemen.
(2) Zahlungsdienste sind folgende Tätigkeiten:
1. Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barabhebungen von einem
Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos
erforderlichen Vorgänge (Ein- und Auszahlungsgeschäft);
2. die Ausführung folgender Zahlungsvorgänge einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf
ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen
Zahlungsdienstleister (Zahlungsgeschäft):
a) Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (Lastschriftgeschäft);
b) Zahlungsvorgänge mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments
(Zahlungskartengeschäft);
c) Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Überweisungsgeschäft);


Ich verstehe das schon so, dass alle die entsprechende Dienste anbieten als 'Zahlungsdienstleister' zu verstehen sind.

> http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Zahlungsdienstegesetz/2009-I-66_ZaDiG.pdf

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.  Re: Zulässigkeit von Zahlscheingebühren  (lifes am 04.01.2010, 22:07:21)
.  Re: Zulässigkeit von Zahlscheingebühren  (Arrris am 05.01.2010, 07:34:12)
 

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