Frage zu Wohnungsverkauf einer finanziel belasteten wohnung!
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Re: Frage zu Wohnungsverkauf einer finanziel belasteten wohnung!
25.12.2009, 22:39:25
Welcher Art ist die Belastung: Wohnbauförderung, Bauspardarlehen, normales Bankdarlehen? Für einen Kaufinteressenten kann das insofern relevant sein, da er bei Vorliegen von Fördervoraussetzungen in das Darlehen einsteigen kann.

Wegen deiner Frage der möglichen Kosten bei der Abwicklung:

- Notar oder Rechtsanwalt? Ein RA handelt im Auftrag seines Mandaten, ein Notar ist quasi neutral und handelt im Interesse sowohl von Verkäufer und Käufer. Insofern würde ich eher einen Notar nehmen und zwischen Verkäufer und Käufer 50:50 Kostenteilung vereinbaren. Keinesfalls solltest du als VK sämtliche Kosten übernehmen. Üblich ist ein gewisser Prozentsatz des Kaufpreises oder man vereinbart einen Fixbetrag. Ein Bekannter hat im Herbst eine Wohnung um 160.000 Euro gekauft und für die Vertragserrichtung & Abwicklung pauschal 500 Euro netto bezahlt. Dazu kamen diverse Gebühren (die für den Notar nur Durchläufer sind), zusammen waren es dann rund 1000 Euro oder knapp drunter. Diese Kosten wurden geteilt. Die 500 Euro waren ein Freundschaftspreis, weil mein Bekannter über die Jahre schon öfter bei ihm was machen hat alassen, stellen also die unterste Grenze dar.

- Treuhänder: Ein Notar bedient sich der "Treuhandbank", die mit gewissen Gebühren verbunden ist. Wenn es Zug um Zug geht und der Verkauf sehr überschaubar ist, reicht es mE völlig aus, wenn der Notar zB ein Sparbuch oder Bargeld vom Käufer übernimmt und dieses bei Vertragsuntzerzeicznung aushändigt.

- Als Käufer, der eine Wohnung lastenfrei übernehmen will, wäre es mir völlig schnuppe, was und wie der Verkäufer die Wohnung lastenfrei bekommt. Bezahlt wird der volle Preis erst dann, wenn ein Grundbuchauszug mit allen Löschungen vorliegt.

- Bankkredit: Was genau meinst du mit "noch mit 30.000 Euro verschuldet": Handelt es sich dabei um die Annuität über die Restlaufzeit oder den noch zu tilgenden Anteil? Die Bank kalkulierte deinen Kredit über eine gewisse Laufzeit und damit einen bestimmten Zinsgewinn. Wenn du vorzeitig tilgst, dann kann es sein, dass du eine Pönale entrichten musst. Lies dir dazu als Erstinformation deinen Kreditvertrag genau durch, nachher kannst du auch bei deiner Bank fragen und dir alles schriftlich(!) zusichern lassen.

- Grundbuch: Für die Löschung des vollständig getilgten Kredits fällt eine geringe Löschgebühr beim Grundbuchgericht an.

- Grunderwerbsteuer 3,5% und Grundbuchseintragungsgebühr 1% trägt der Käufer, das sollte im Kaufvertrag auch explizit festgehalten werden.

- Maklergebühren: Machen zwischen 0 und 3,6% aus, aber wie ich deinen Zeiulen entnehme, dürftest du schon einen bestimmten Kaufinteressenten haben.

WB.



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Re: Frage zu Wohnungsverkauf einer finanziel belasteten wohnung!
25.12.2009, 22:57:01
der verkäufer möchte diese natürlich lastenfrei übernehmen und das mit einem
treuhänder abwickeln.

ist das so das der treuhänder sich an die finanzierende bank wendet, die
finanzierende bank dann sagt wenn die restlichen 30.000 bezahlt werden stellt
sie die wohnung lasten frei. also bekommt die bank dann die 30.000 und ich
noch 20.000 ist das so richtig oder wie läuft das?


Diese Frage greife ich extra heraus (in meiner anderen Antwort geht es mehr um die Kostenseite).

Wenn von einem Treuhänder die Rede ist, dann geht es eher um Folgendes:
1. K übergibt vereinbarten Kaufpreis an Treuhänder.
2. Treuhänder bestätigt dem VK das Vorhandensein des Geldes.
3. Jetzt geht VK zur Bank und tilgt den Kredit (ja, da braucht man Geld)
4. VK lässt das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht löschen.
5. Mit dem tagesaktuellen, lastenfreien GB-Auszug in der Hand geht man zum Notar, der prüft die Richtigkeit und lässt dann VK und K den Kaufvertrag unterschreiben.
6. Notar sagt dem Treuhänder, dass er dem VK den vollen Kaufpreis übergeben soll.

ad 3: Es ist Sache der Vertragsgestaltung, dass das Procedere wie folgt festgelegt wird:

3a. Es besteht ein Vorvertrag, in dem sich beide Vertragspartner verpflichten, einerseits die Wohnung zum vereinbarten Preis zu kaufen, andererseits die Wohnung vorher lastenfrei zu machen.
3b. Einen angemessenen Zeitraum vor dem geplanten Übergabetermin (zB 1 oder 2 Monate) zahlt K eine Anzahlung in Höhe des bei der Bank noch offenen Betrags an den VK oder direkt an die kreditgebende Bank.
3c. Nach der Tilgung und Zahlung aller Bankspesen (ev. Pönale) geht es bei Punkt 4 weiter.

Die Restzahlung des K auf den vollen Kaufpreis wird spätestens vor der Kaufvertragsunterzeichnung (Punkt 5) fällig.


WB.

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