Re: Frage zu Wohnungsverkauf einer finanziel belasteten wohnung!
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Re: Frage zu Wohnungsverkauf einer finanziel belasteten wohnung!
25.12.2009, 22:57:01
der verkäufer möchte diese natürlich lastenfrei übernehmen und das mit einem
treuhänder abwickeln.

ist das so das der treuhänder sich an die finanzierende bank wendet, die
finanzierende bank dann sagt wenn die restlichen 30.000 bezahlt werden stellt
sie die wohnung lasten frei. also bekommt die bank dann die 30.000 und ich
noch 20.000 ist das so richtig oder wie läuft das?


Diese Frage greife ich extra heraus (in meiner anderen Antwort geht es mehr um die Kostenseite).

Wenn von einem Treuhänder die Rede ist, dann geht es eher um Folgendes:
1. K übergibt vereinbarten Kaufpreis an Treuhänder.
2. Treuhänder bestätigt dem VK das Vorhandensein des Geldes.
3. Jetzt geht VK zur Bank und tilgt den Kredit (ja, da braucht man Geld)
4. VK lässt das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht löschen.
5. Mit dem tagesaktuellen, lastenfreien GB-Auszug in der Hand geht man zum Notar, der prüft die Richtigkeit und lässt dann VK und K den Kaufvertrag unterschreiben.
6. Notar sagt dem Treuhänder, dass er dem VK den vollen Kaufpreis übergeben soll.

ad 3: Es ist Sache der Vertragsgestaltung, dass das Procedere wie folgt festgelegt wird:

3a. Es besteht ein Vorvertrag, in dem sich beide Vertragspartner verpflichten, einerseits die Wohnung zum vereinbarten Preis zu kaufen, andererseits die Wohnung vorher lastenfrei zu machen.
3b. Einen angemessenen Zeitraum vor dem geplanten Übergabetermin (zB 1 oder 2 Monate) zahlt K eine Anzahlung in Höhe des bei der Bank noch offenen Betrags an den VK oder direkt an die kreditgebende Bank.
3c. Nach der Tilgung und Zahlung aller Bankspesen (ev. Pönale) geht es bei Punkt 4 weiter.

Die Restzahlung des K auf den vollen Kaufpreis wird spätestens vor der Kaufvertragsunterzeichnung (Punkt 5) fällig.


WB.

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