wer zahlt den kredit zurück?
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Re(2): wer zahlt den kredit zurück?
27.01.2010, 13:59:35
Mit anderen Worten: durch den Totalschaden, den deine Freundin verursacht hat,
ist deine Ex nicht schlechter gestellt als durch einen Verkauf.


Doch ist sie!
Und zwar aus folgenden Gründen:
Ein vergleichbarer fahrbarer Untersatz ist für den von der Versicherung durch Begutachtung festgesetzten Preis sicherlich nicht zu haben. Es werden mit Sicherheit Abstriche gemacht werden müssen, also entweder teurer oder eben mit einer größeren Kilometerzahl usw. Außerdem hätte der Wagen gar nie verkauft werden sollen, weder freiwillig noch unfreiwillig wie hier in etwa geschehen. Und was offenbar bisher nie zur Sprache gekommen ist: Durch einen verschuldeten Unfall mit Totalschaden rutscht der Versicherungsnehmer bzw die Versicherungsnehmerin gleich mal nach unten. Ich bin mir sicher, dass hier noch kein Freischaden erwirtschaftet worden ist.

Also mit der Behauptung, dass die Ex keinesfalls schlechter gestellt wäre, als zuvor wäre ich sehr vorsichtig. Ich würde mir an ihrer Stelle schleunigst einen Rechtsschutz nehmen um diese Angelegenheit professionell zu klären. Wie kommt die Ex dazu durch den Unfall der aktuellen Freundin (welche vermutlich ohne Einverständnis der Ex mit dem gemeinsamen Auto gefahren ist) das alles hinzunehmen? Ich würde es mir nicht gefallen lassen und dann vielleicht auch noch danke sagen für einen unfreiwillig ausbezahlten kleineren Restwert.


//EDIT
Habe gerade gesehen, dass sich meine Eindrücke hier wiederfinden:
http://forum.geizhals.at/t683626,5862718.html#5862718
______________
Zitat GREIFVÖGEL:
Ein B Mercedes ist von Aufbau und Mechanik her, so gut wie 2 Golfs. Kosten tut
es aber nicht zwei Mal soviel...

27.01.2010, 14:02 Uhr - Editiert von robotti, alte Version: hier
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