Gerichtsurteil Deutschland zu "Panoramafreiheit" / wichtig für Fotografen
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Re(3): Gerichtsurteil Deutschland zu "Panoramafreiheit" / wichtig für Fotografen
19.02.2010, 11:28:55
Sollten Personen im Spiel sein, ist das die Veröffentlichung der Bilder
sowieso nur mit Model-Release rechtens ... heute schon

in der verkürzten Darstellung: klar falsch.
Wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger!
:-)

Du weisst, wie es wirklich ist ... sei deshalb so lieb und verunsichere "rechtlich weniger versierte Hobbyfotografen" nicht mit Aussagen, die in der Form einfach nur falsch sind. Und auch für Deutschland und Österreich gesetzlich ähnlich, aber in wichtigen Details entscheidend anders geregelt sind - und auch von Gerichten jeweils unterschiedlich beurteilt werden.

Es wäre viel wichtiger, dass "wir als Hobbyfotografen" solidarisch zusammenstehen und die aus den unterschiedlichsten Titeln laufend versuchte Beschneidung und Einengung unserer Rechte gemeinsam bekämpfen. Dazu gehört unser recht, in der Öffentlichkeit, alles aufzunehmen, was wir mit freiem Auge sehen können. Einzige Einschränkung in Österreich sind derzeit (ganz wenige) militärische Objekte! Dazu gehört auch, dass es in Österreich das in Deutschland existierende und so oft vehement eingeforderte "Recht am eigenen bild" in der Form rechtlich NICHT gibt. Ja, es gibt Beschränkungen, welche Fotos veröffentlicht werden dürfen. Das Meiste ist für Hobby-Fotografen in nicht-kommerziuellem Kontext in Österreich bis dato (noch?) möglich. Gerichtsurteile gibt es in Ö (und auch in .de) bis dato ausschliesslich in hoch-kommerziellen Fällen bzw. bei (großteils) echt widerlichen Paparrazzi-Geschichten im Konnex mit Promis und Massenmedien.

Wer z.B. in Österreich Street-Fotos mit künstlerischer Intention/Gestaltung - auch mit klar erkennbaren Person/en - im gh-Forum postet, wird von keinem österreichischen Gericht deswegen verurteilt werden. Sofern die abgebildeten Personen im Bild nicht "echt mies gemacht" werden und wenn man im Vorfeld auf allfällige Aufforderung eines Abgebildeten das Foto zurückziehen nicht "deppat reagiert". :-)

Wer dagegen ein Portrait ohne Model Release z.B. an eine Bild-Agentur verkauft und das Bild dann am ende in einer großen Werbekampagne oder sontwie kommerziell verwrtet in den Massenmedien landet ... kann - völlig zu Recht - dagegen seine blauen Wunder erleben.

Also bitte, sachlicher und differenzierter. Die Welt ist nicht schwarz-weiss. Höchstens, wenn wir das in unseren Fotos so wollen! B-)



... wenn ich eine Botschaft hätte, würde ich ein Foto schicken! ;-)
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Re(2): Gerichtsurteil Deutschland zu "Panoramafreiheit" / wichtig für Fotografen
19.02.2010, 12:24:18
das glaube ich weniger .. .weil die "panormafreiheit" in Deutschland sich ja darauf bezieht, was ein Fotograf "ohne Zuhilfenahme besonderer Hilfmittel *im öffentlichen Raum* sehen und somit auich fotografieren darf. Wenn dagegen in den privaten Raum hineinfotografiert wird ... z.B. schon von einer öffentlichen Strasse aus über einen hohen Zaun (Sichtschutz) unter Zuhilfenahme bspw. einer Leiter ... dann wirds sofort heikel (für mich auch nachvollziehbar) - und dazu gibt es Urteile. Alles aber nur, weil die gottverdammten paparrazzi die ebenso gottverdammten Promis überall um jeden Preis ablichten wollen, am liebsten natürlich nackt am Pool samt ebensolchen GespielInnen drunter & drüber. >:-D

Deshalb ärgere ich mich ja auch so über das ganze Thema, weil die Exzesse einiger weniger dafür sorgen, dass die guten Rechte vieler anderer bzw. aller anderen, insbesondere völlig harmloser Hobby-Fotografen an allen Ecken und Enden beschnitten werden (sollen) und viele "normalos" geradezu hysterisch in "mein Recht am Bild"-Geschrei ausbrechen, wenn irgendwo im öffentlichen Raum jemand mit einer Kamera auftaucht. !:-)

Bei Google dagegen werden - sowohl für die Luftbilder als auch bei den Streetview-Kameras hoch über Autos - technische Hilfsmittel genutzt, um an Bilder von Privatgrund/-eigentum zu gelangen, die ohne solche Hilfsmittel mit freiem Auge von öffentlichem grund aus nicht möglich wären. Das plus einige andere wichtige Aspekte zählen bei deutschen Gerichten massiv - besonders in der google Sache ... ist auch gut so, was mich betrifft. Da muss schon ganz genau abgewogen werden, was zulässig sein soll und was nicht.



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