Unternehmensberater, GmbH Gesellschafter??
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Re(2): Unternehmensberater, GmbH Gesellschafter, etc.
19.04.2010, 11:11:28
ch studier Jus in Linz und hab mich für einen praxisnahmen Fall gemeldet, den wir in Gruppen aufgeteilt so real wie möglich durchführen sollen. Sachverhalt in Kurzfassung: Frau Aichinger und Herr Aichinger sind Gesellschafter (25:75) der Aichinger GmbH und es steht die Generalversammlung an. Da die beiden in Scheidung leben, will Herr Aichinger sehr böse sein zu seiner Frau, keine Gewinnausschüttung, damit sie kein Geld für die Scheidung hat, sie Entlassen, sie ist dort Buchhalterin, etc.
Wir haben die Tagesordnung vom Geschäftsführer schon übermittelt bekommen und müssen diese noch in einigen Punkten änder. Heute läuft die Frist dafür ab und wir sind uns noch sehr uneinig wie das geht...

Wie fügt man Tagesordnungspunkte ein? Ganz einfach durch Übermittlung dieser an den Geschäftsführer oder sehr formell?

Wir wollen einfügen:

Beschluss, dass das Dienstverhältnis mit Frau Aichinger aufgelöst werden darf (in unserem Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass dafür eine Zustimmung der Generalversammlung nötig ist)

keine Gewinnausschüttung

Absetzung/Entlassung, etc. des alten Geschäftsführers und Neubesetzung durch die neue Freundin des Herrn Aichingers

Eventuell auch noch eine Änderung im Gesellschaftsvertrag, aber darüber ist sich die Gruppe Herr Aichinger noch nicht einig

Momentan sieht die Tagesordnugn so aus:

1) Eröffnugn und Begrüßung
2) Bericht der Geeschäftsführung über das Geschäftsjahr
3) Jahresabschluss 2009
4) Beschlussfassung über Entlasstung des GF
5) Beschlussfassung über das Anmieten eines Warenlagers

Und dann hätte ich noch eine Frage bezüglich des Anmietens des Warenlagers.

Dieses gehört dem Herrn Aichinger, er möchte zu etwas erhöhten Konditionen vermieten und außerdem ist der Geschäftsführer der Meinung, dass die GmbH kein zusätzliches Warenlager benötigt. Beides spielt aber keine Rolle, da Herrn Aichinger ja 75% der Anteile besitzt oder?

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Frau von Moffi
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Re(3): Unternehmensberater, GmbH Gesellschafter, etc.
19.04.2010, 11:51:22
Wie fügt man Tagesordnungspunkte ein? Ganz einfach durch Übermittlung dieser
an den Geschäftsführer oder sehr formell?

38 (3) GmbH-Gesetz: durch unterzeichnete Eingabe.
Ich hoffe, ihr seid wirklich noch nicht zu spät dran, denn die GV muß mindestens 7d vorher bekannt gemacht werden §38 (1), Änderungswünsche daran sind spätestens am dritten Tage nach dem in Abs 1 genannten Zeitpunkt geltend zu machen.

nur eine Frage zum Verständnis: Geschäftsführer ist keiner der beiden Aichingers, oder?

Abberufung und Neubestellung des GF, Zustimmung zur Kündigung, Gewinnausschüttung sind Beschlüsse der GV mit einfacher Mehrheit, die Änderung des vertrages braucht aber 3/4-Mehrheit. Außer der Vertrag sieht (für alle genannten Punkte möglich) noch anderes vor.

Anmietens des Warenlagers.

nun ja: der GF ist nicht direkt weisungsgebunden.
Die Anmietung des Warenslagers durch einen neuen GF ist natürlich möglich. Dabei sind aber 2 Dinge zu beachten, wenn die Anmietung zu überhöhten Preisen stattfindet:
1. der GF könnte der Gesellschaft gegenüber schadenersatzpflichtig werden, wenn er zum Nachteil der Gesellschaft handelt (was er tut, wenn er zu krass überhöhten Preisen anmietet). Da wäre auch eine gerichtliche Abberufung durch einen qualifizierten Minderheiteneigentümer möglich. (ist allerdings ein sehr langwieriges Verfahren).
2. Für den Hr. Aichinger stellt die überhöhte Miete (also der überhöhte Teil davon) eine VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) dar, die KESt-pflichtig ist!

mfg
AVS
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