Re(3): Unternehmensberater, GmbH Gesellschafter, etc.
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Re(3): Unternehmensberater, GmbH Gesellschafter, etc.
19.04.2010, 11:51:22
Wie fügt man Tagesordnungspunkte ein? Ganz einfach durch Übermittlung dieser
an den Geschäftsführer oder sehr formell?

38 (3) GmbH-Gesetz: durch unterzeichnete Eingabe.
Ich hoffe, ihr seid wirklich noch nicht zu spät dran, denn die GV muß mindestens 7d vorher bekannt gemacht werden §38 (1), Änderungswünsche daran sind spätestens am dritten Tage nach dem in Abs 1 genannten Zeitpunkt geltend zu machen.

nur eine Frage zum Verständnis: Geschäftsführer ist keiner der beiden Aichingers, oder?

Abberufung und Neubestellung des GF, Zustimmung zur Kündigung, Gewinnausschüttung sind Beschlüsse der GV mit einfacher Mehrheit, die Änderung des vertrages braucht aber 3/4-Mehrheit. Außer der Vertrag sieht (für alle genannten Punkte möglich) noch anderes vor.

Anmietens des Warenlagers.

nun ja: der GF ist nicht direkt weisungsgebunden.
Die Anmietung des Warenslagers durch einen neuen GF ist natürlich möglich. Dabei sind aber 2 Dinge zu beachten, wenn die Anmietung zu überhöhten Preisen stattfindet:
1. der GF könnte der Gesellschaft gegenüber schadenersatzpflichtig werden, wenn er zum Nachteil der Gesellschaft handelt (was er tut, wenn er zu krass überhöhten Preisen anmietet). Da wäre auch eine gerichtliche Abberufung durch einen qualifizierten Minderheiteneigentümer möglich. (ist allerdings ein sehr langwieriges Verfahren).
2. Für den Hr. Aichinger stellt die überhöhte Miete (also der überhöhte Teil davon) eine VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) dar, die KESt-pflichtig ist!

mfg
AVS
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