Re(3): Hausverwaltung mit Regulierungswahn
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Hausverwaltung mit Regulierungswahn
27.04.2010, 08:08:51
Werte Forumsmitglieder!

Vielleicht habt ihr Rat. Bekannte wohnen in einer neu errichteten Wohnanlage im 21. Bezirk Wien. Bauträger eine Wiener gemeinnützige Genossenschaft.

Die Wohnung hat einen Garten mit einem Maschendrahtzaun ca. 90 cm hoch. Nun haben die Bekannten, ihren Gartenzaun mit Schilfmatten gegen Sicht geschützt (140 cm hoch).

Prompt kam ein Schreiben von der HV, dass dies nicht gestattet ist. Sie sind aber bereit, einem Sichtschutz zuzustimmen, wenn dieser "GRÜN" und nicht höher als der vorhandene Zaun ist, damit ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten bleibt. Nun frage ich mich ob die komplett bescheuert sind. Einen Sichtschutz, der 90 cm hoch ist, kann man sich gleich sparen. Da entsteht ja kein Gefühl von Privatshäre.

Frage: Wie weit darf ein gemeinnütziger Vermieter in die Gestaltungsfreiheit der Mieter eingreifen? Grenzt dies nicht langsam an Nötigung? Wir reden nicht von privaten Vermietern, die einen sowieso schikanieren dürfen.

Mietvertrag:


Hausordnung:


Aufgrund der Lage der Wohnanlage (umgeben von Kleingärten) schießt die meiner Meinung nach überzogene Maßregelung über das Ziel hinaus. Wir sind nicht am Stefansplatz, wo die Sonnenschirme alle weiß sein müssen.

Bezugnehmend auf den Absatz im Mietvertrag: gilt ein einfacher Sichtschutz als WESENTLICHE Änderung? Was ist wesentlich? Bissl schwammig formuliert.

Bezugnehmend auf die Hausordnung: Ein Gartenzaun wird nicht erwähnt. Käme man mit diesem Argument durch?

Die HV wird sicherlich zur Rede gestellt. Vorerst würde mich interessieren, was möglich ist.

Danke für euren Input.





MfG   H:-)rstl


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