was machen bei polizeikontrolle mit "suchtgift" im auto und körper ?
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Mit "Willkür" hat er schon recht
07.05.2010, 17:19:47
Unser gesamtes System ist auf Willkür aufgebaut.

Beispiel 1:

Eine Strecke, die für 50 km/h gebaut ist, wird zur "30er-Zone". Es wird davon ausgegangen, dass die meisten ohnehin ca. 10-15 km/h schneller fahren. Dies wird auch einigermassen toleriert, und dennoch manchmal kontrolliert. Da hängt es dann vom Ermessen des Beamten ab.

Beispiel 2:

Zwei Steuerpflichtige melden unterjährig keine Umsatzsteuer. Am Jahresende holen sie das nach, zahlen aber nicht sofort den fälligen Betrag von EUR 7.000,--. Der eine bekommt nicht einmal einen Säumniszuschlag, der andere bekommt Säumnis- und Verspätungszuschlag sowie ein Finanzstrafverfahren, in dem er zu EUR 4.000,-- Strafe verurteilt wird.

Beispiel 3:

Bei einer Polizeikontrolle wird festgestellt, dass ein Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss steht. Der Polizist will ihn festnehmen, da erkennt er, dass es Herr K.H.G. (Abkürzung für irgendeinen Politiker, Buchstaben willkürlich) ist. "Entschuldigen's, Herr G, fahren's nur weiter. Brauchen's a Polizeieskorte?"

Fünf Minuten später stellt man einen Autofahrer, der behauptet, er nehme diese Drogen aus gesundheitlichen Gründen. Diesen Schmäh glaubt man ihm natürlich nicht. Stattdessen nimmt man ihn gleich einmal mit auf das Polizeirevier und lässt sein Auto abschleppen.

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Nun, ich hoffe, etwas zur Entnebelung derjenigen, welche glauben, unsere Freunde und Helfer machen nur ihre korrekte Arbeit, beigetragen zu haben.

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