Re: Iphone Feuchtigkeitsschaden
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Iphone Feuchtigkeitsschaden
05.07.2010, 21:27:35
Hallo,

kurz die Geschichte dann gleich die Frage.

Ich habe zu Ostern mein Iphone fallen gelassen --> kaputt, jedoch wurde es mir reperiert (bzw. ausgetauscht).
Das neue Gerät war von Anfang an kaputt, hatte keinen Empfang --> wieder eingeschickt, wieder neues bekommen.
Das neue Gerät war wieder kaputt, die Taste für lautlos funktionierte nicht --> wieder eingeschickt, wieder neues bekommen.

Dieses neue Gerät war wieder von Anfang an kaputt. Das Problem bei diesem war allerdings, dass es zeitweise einwandfrei lief, dann jedoch einfach der Empfang für 2-3 Stunden weg war und es dann wieder funktioniert hat. Dieses Telefon habe ich nach 5 Werktagen zum Händler gebracht (zuvor alles mögliche probiert, was man im Internet an so Tipps findet, neu bespielt, reseted, Flugzeugmodus an und aus,....)  --> ich wieder zum Orange Shop. Die haben es genommen, kurz angesehen und sagten, ja es wird eingeschickt.

Heute (1 Woche später) bekomme ich einen Anruf von einer Dame (Firma leider nicht verstanden), dass mein Iphone einen Feuchtigkeitsschaden hat und der die Garantie aufhebt und ich gegen 200 Euro ein neues Iphone bekomme. Ich habe mit der rumdiskutiert und nach 2-3 Minuten wimmelte sie mich ab mit der Begründung sie sei dafür nicht zuständig und ich soll mir das mit Apple/Orange ausmachen.


So nun zu meinen Fragen.

a) Da das Gerät neu ist (1 Woche alt) habe ich Anspruch auf Gewährleistung, auch wenn es ein neues Tauschgerät ist?

b) Muss man mir im Falle von bestehenden Gewährleistungsanspruch beweisen, dass das Gerät bei Übergabe in Ordnung war? Das ist damals im Shop nicht geschehen, da das Gerät mir nur so übergeben wurde ohne es einzuschalten und mit Simkarte zu testen.

c) Hätte der Verkaufer bei der Entgegennahme des Gerätes überprüfen müssen, dass es sich um einen Feuchtigkeitsschaden handelt? Dies ist leicht ersichtbar, da Apple extra einen eingebaut hat. Ansonsten kann es sein, dass das Gerät ja beim zurückschicken feucht wurde.

d) Laut einem Urtel vom Jahr 2007  http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/uploads/media/BGHS_3.8.2007_19_C_44_06v.pdf  , ist Feuchtigkeitsschaden kein Gewährleitungsverlustgrund. Stimmt das so? Kann ich so mit denen im Shop diskutieren?

Bedanke mich im Voraus für eure Hilfe/Kommentare!

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