o2 zwingt nach 2 Jahren anderen Tarif auf ausserordentliches Kündigungsrecht ja oder nein?
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Re: o2 zwingt nach 2 Jahren anderen Tarif auf ausserordentliches Kündigungsrecht ja oder nein?
13.08.2010, 19:39:40
was sagt die hotline?

Kündigungshotline 0800 55 222 88 Unsere kostenfreie Kündigungshotline steht Ihnen innerhalb Deutschlands unter 0800 55 222 88 von Montag bis Freitag jeweils von 9-20 Uhr, am Samstag von 9-18 Uhr zur Verfügung. Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter der gebührenpflichtigen Rufnummer +49 (0)179 55 222.

hier ein auszug aus den agb von o2:

Vertragslaufzeit / Kündigung
10.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind
vom Kunden mit einer Frist von 30 Tagen und von O2 mit einer Frist von
90 Tagen kündbar.
10.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist
von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag
nicht fristgerecht gekündigt, ist er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende
des Kalendermonats kündbar.

10.3 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist
von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere
3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende
des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

10.4 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird
der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit
einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um weitere 6 Monate
und der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten jeweils um
weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum
Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

10.5 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die
Schriftform kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden.
Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt
des Zugangs der Kündigungserklärung bei O2.

10.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
b) die Erfüllung des Vertrages, insbesondere seine Zahlungen, in unberechtigter
Weise ernsthaft und endgültig einstellt;
c) ür zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines überwiegenden
Teils des Rechnungsbetrages in Verzug gerät und die
Höhe des Betrages für sich betrachtet nicht unerheblich ist oder er
für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung in
Höhe eines Betrages, der dem nutzungsunabhängigen Entgelt für
zwei Monate entspricht, in Verzug gerät; oder
d) gegen Ziffer 5.2 c 5.3 a, 5.3 b, 5.3 c, oder 5.3 d verstößt.
10.7O2 wird den Kunden in den Fällen der Ziffern 10.6 b und 10.6 c vor
Ausspruch der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund mahnen und
ihn dabei auf die Folgen bei Nichtabhilfe hinweisen. O2 kann hierauf nur
verzichten, wenn aufgrund besonderer Umstände unter Abwägung der
beiderseitigen Interessen eine Mah-nung unzumutbar ist.

10.8 Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt,
steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein Anspruch auf pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 30 % der monatlichen Grundentgelte, d.h.
der monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte (insbesondere monatliche
Basispreise, Grundgebühren Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze)
zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu
zahlen gewesen wären. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Nachweis
eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.

Oma und Opa sind die eigentliche No Future Generation (Stermann & Grissemann)
13.08.2010, 19:45 Uhr - Editiert von dev0, alte Version: hier
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Re: o2 zwingt nach 2 Jahren anderen Tarif auf ausserordentliches Kündigungsrecht ja oder nein?
13.08.2010, 20:13:31
weil ich ja 3 Mon. vor Vertragsende kündigen kann

Stimmt grundsätzlich mit den AGB überein:
10.4 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar.

Für mich bedeutet das: Drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit kündigen, nach den 24 Monaten ist das Vertragsverhältnis dann beendet.

es sind 6 Monate hat wohl der netter Herr kurzfristig was anderes erzählt damit ich noch Kunde bleibe.

Oder auch umgekehrt.

das ich nach meinen 2 Jahren Knebelvertrag 1 Jahr weiterhin bezahlen muss,

Ohne jede Begründung? Kann ich kaum glauben.

aber nicht wie von mir erwartet im alten Tarif sondern in einem anderen Tarif.

Einer Vertragsänderung müssen grundsätzlich beide Vertragsparteien zustimmen.

Habe ich jetzt außerordentliches Kündigungsrecht oder nicht?

Wenn die Vertragsänderung nicht rechtswirksam ist, möglicherweise nicht.

Ich würde O2 dreieinhalb Monate vor Vertragsende eine Kündigung per Ende der 24-Monats-Frist unter Hinweis auf die AGB Punkt 10.4 zukommen lassen. Du schilderst die Sache aber so verwirrend, dass sich da möglicherweise noch andere Dinge abgespielt haben müssen, etwa erfolglose Vertragskündigungen, etc. Aber wenn es tatsächlich keine sonstigen Nebenerscheinungen gegeben hat, dann müsste deine Kündigung anstandslos durchgehen.

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