Re: o2 zwingt nach 2 Jahren anderen Tarif auf ausserordentliches Kündigungsrecht ja oder nein?
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Re: o2 zwingt nach 2 Jahren anderen Tarif auf ausserordentliches Kündigungsrecht ja oder nein?
13.08.2010, 20:13:31
weil ich ja 3 Mon. vor Vertragsende kündigen kann

Stimmt grundsätzlich mit den AGB überein:
10.4 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar.

Für mich bedeutet das: Drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit kündigen, nach den 24 Monaten ist das Vertragsverhältnis dann beendet.

es sind 6 Monate hat wohl der netter Herr kurzfristig was anderes erzählt damit ich noch Kunde bleibe.

Oder auch umgekehrt.

das ich nach meinen 2 Jahren Knebelvertrag 1 Jahr weiterhin bezahlen muss,

Ohne jede Begründung? Kann ich kaum glauben.

aber nicht wie von mir erwartet im alten Tarif sondern in einem anderen Tarif.

Einer Vertragsänderung müssen grundsätzlich beide Vertragsparteien zustimmen.

Habe ich jetzt außerordentliches Kündigungsrecht oder nicht?

Wenn die Vertragsänderung nicht rechtswirksam ist, möglicherweise nicht.

Ich würde O2 dreieinhalb Monate vor Vertragsende eine Kündigung per Ende der 24-Monats-Frist unter Hinweis auf die AGB Punkt 10.4 zukommen lassen. Du schilderst die Sache aber so verwirrend, dass sich da möglicherweise noch andere Dinge abgespielt haben müssen, etwa erfolglose Vertragskündigungen, etc. Aber wenn es tatsächlich keine sonstigen Nebenerscheinungen gegeben hat, dann müsste deine Kündigung anstandslos durchgehen.

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