eine frage habe ich zum online kauf
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Re(9): eine frage habe ich zum online kauf
18.08.2010, 11:16:14
Dort ist aber nicht die Gewährleistung geregelt.

Zumindest teilweise, beim Rest wird aufs ABGB verwiesen. Hier ein kleiner Auszug aus dem Konsumentenschutzgesetz:
DGewährleistung
§ 8
(1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§
932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer
die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder
versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder wenn
es der Verbraucher verlangt
2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort
im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht überraschend sein mußte
und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für den
Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder
durch Einbau unbeweglich geworden ist.
(2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für
diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die
Gefahr der Übersendung zu tragen.
(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere
Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.
§ 9
(1) Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) können vor
Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die
Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist
unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die
Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen
ausgehandelt wird. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann
wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen
ist.
(2) Die §§ 925 bis 927 und 933 Abs. 2 ABGB über Viehmängel sind auf den Erwerb
durch Verbraucher nicht anzuwenden.

Aber, um den Diskurs abzukürzen: Hast recht, okay?;)
  
Euer CWsoft
persönlich erreichbar unter +43 676 587 8890
Galerien auf http://weinzettl.info
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Re: eine frage habe ich zum online kauf
17.08.2010, 13:54:01
Du hast im grunde zwei mögliche Ansatzpunkte:

Das Recht auf Gewährleistung, und das Rückgaberecht aus dem Fernabsatz...

Die Berufung auf den Fernabsatz beim E-tec, wenn du abgeholt hast zumindest problematisch, da sie sich mit ihrer Konstruktion relativ gut abgesichert haben...da die Rechtsprechung in eine andere tendiert (es gibt allerdings erst ein Urteil dazu, würde also nicht von "gängiger" Rechtssprechung reden), wäre die Chancen durchaus intakt.
Allerdings wäre bei einem Defekt, der Weg über das FAG nur eine Hilfslösung für das es eigenlich nicht vorgesehen wäre.

Sauber ist die Abwicklung über die Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate, in den ersten 6 Monaten gilt eine ungekehrte Beweislast.

Es gibt 3 Möglichkeiten der Erfüllung der Gewährleistung:
Nachbesserung/Austausch: Reparatur bzw Austausch (NICHT Umtausch)
Minderung: selbsterklärend
Wandlung: komplette Rückabwicklung.

Es gibt kein Recht auf einen sofortigen Austausch, der Händler hat etwas Zeit die Ansprüche zu prüfen: Faustregel 2 Wochen + 1 Woche Nachfrist.

Natürlich könnt Ihr euch auch anders einig werden, der klassische Umtausch auf ein anderes Modell wäre ein solcher Fall. Der Hinweis auf die Herstellergarantie die evtl. schneller bzw. komfortabler sein kann ist zwar gerechtfertigt, es darf aber nicht zu einem Muss werden.


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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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