Re: eine frage habe ich zum online kauf
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.  Re: eine frage habe ich zum online kauf  (ok4you-at am 16.08.2010, 07:48:53)
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Re: eine frage habe ich zum online kauf
17.08.2010, 13:54:01
Du hast im grunde zwei mögliche Ansatzpunkte:

Das Recht auf Gewährleistung, und das Rückgaberecht aus dem Fernabsatz...

Die Berufung auf den Fernabsatz beim E-tec, wenn du abgeholt hast zumindest problematisch, da sie sich mit ihrer Konstruktion relativ gut abgesichert haben...da die Rechtsprechung in eine andere tendiert (es gibt allerdings erst ein Urteil dazu, würde also nicht von "gängiger" Rechtssprechung reden), wäre die Chancen durchaus intakt.
Allerdings wäre bei einem Defekt, der Weg über das FAG nur eine Hilfslösung für das es eigenlich nicht vorgesehen wäre.

Sauber ist die Abwicklung über die Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate, in den ersten 6 Monaten gilt eine ungekehrte Beweislast.

Es gibt 3 Möglichkeiten der Erfüllung der Gewährleistung:
Nachbesserung/Austausch: Reparatur bzw Austausch (NICHT Umtausch)
Minderung: selbsterklärend
Wandlung: komplette Rückabwicklung.

Es gibt kein Recht auf einen sofortigen Austausch, der Händler hat etwas Zeit die Ansprüche zu prüfen: Faustregel 2 Wochen + 1 Woche Nachfrist.

Natürlich könnt Ihr euch auch anders einig werden, der klassische Umtausch auf ein anderes Modell wäre ein solcher Fall. Der Hinweis auf die Herstellergarantie die evtl. schneller bzw. komfortabler sein kann ist zwar gerechtfertigt, es darf aber nicht zu einem Muss werden.


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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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