ist das eine kostenpflichtige Kleinanzeige?
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Re(2): ist das eine kostenpflichtige Kleinanzeige?
23.11.2010, 15:53:14

> dann dürfte man auch keine anderen Gutscheine in den Kleinanzeigen anbieten...

Bei bestimmten offensichtlichen Bestandskunden-Werben-Neukunden - Werbeaktionen stimmt das tatsächlich für kostenlose Kleinanzeigen, ja. Es erscheint ja auch z.B. beim Eintragen von Inseraten beim Auswählen von diesbezüglich relevanten Kategorien (z.B.: Telefonie, Internet » Mobiltelefone, Handys » Sonstiges) in roter und fettgedruckter Schrift folgendes:

// Zitat Beginn
Das Inserieren von Werbeaktionen, in denen etwa Leser zum Abschließen von Mobilfunkverträgen bewegt werden sollen (beispielsweise durch Anbieten von Gutschriften bei Vertragsabschluß) fällt unter Punkt 4.a.) der Nutzungsbedingungen, und ist somit KOSTENPFLICHTIG.
// Zitat Ende

(In diesem konkreten Fall, in dem ich auch noch nicht genau weiß, was das nun wieder für eine Aktion ist, müßte ich es mir noch ggf. genauer anschauen; bzw. helfen mir da oft auch Inserats-Melder oder -Kommentatoren weiter... :-) ). (Wenn die Kommentatoren das Inserat aber dahingehend einvernehmlich zerreißen, erleichtert das die Einstufung aber i.a. schon :-) ).

> wobei die GH Kleinanzeigenabteilung ja ab und zu sehr komisch rennt, grad bei Xboxen reagieren sie sehr sehr komisch

Wenn schubweise stark verhäuft z.B. nach diversen Geschäftseröffnungen Leute (hier waren es direkt einen Tag nach der Sa**rn-Aktion gefühlte 20...) mutmaßlich ihre offensichtlich rein zum Zweck des gewinnbringenden Wiederverkaufs erstandenen Geräte in unseren Kleinanzeigen dann sofort wieder nagelneu und in ungeöffneter Originalverpackung viel teurer verschachern wollen: Ja, da reagieren wir tatsächlich "komisch". Weil das defintiv nicht der Sinn unseres Kleinanzeigen-Services ist. Das steht ja auch in den Nutzungsbedingungen. (Punkte 4.f. und ggf. 4.h.).

Und wenn wir in solchen bestimmten Fällen die klaren Bedingungen für das Akzeptieren als kostenlose Kleinanzeige (nämlich: Nennung im Inserat, wann und wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde, und wieviel es dort neu gekostet hat, wobei der verlangte Preis nicht über dem gezahlten liegen darf) ausdrücklich per Mail mitteilen, und der Artikel trotzdem wenige Stunden danach wieder inseriert wird, ohne diese klaren Bedingungen zu erfüllen, reagieren wir eben gleich wieder "komisch" (nämlich in diesem Fall mit erneuter Löschung und erneutem Hinweis per Mail...).

Wie aber hoffentlich bestätigt werden kann, haben wir unseren Standpunkt auch hier in mehreren Mailwechseln geduldig und freundlich klarzumachen versucht, oder etwa nicht? :-)



http://www.geizhals.at/kleinanzeigen/?faq=1&sid=0 . Wuff.

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Re(3): ist das eine kostenpflichtige Kleinanzeige?
23.11.2010, 16:24:32
// Zitat Beginn
Das Inserieren von Werbeaktionen, in denen etwa Leser zum Abschließen von
Mobilfunkverträgen bewegt werden sollen (beispielsweise durch Anbieten von
Gutschriften bei Vertragsabschluß) fällt unter Punkt 4.a.) der
Nutzungsbedingungen, und ist somit KOSTENPFLICHTIG.
// Zitat Ende
dass dies wegen der flut an 3-kunden-werben-kunden-gutscheinen seinerzeit aufgelegt wurde könnt ihr ja schwer bestreiten.
dass hier ist aber ein anderer gutschein der nicht so massen haft auftritt und den anscheinend nicht jeder bekommt. warum man so etwas nicht kostenlos inserieren sollte dürfen frag ich mich, zumal ihr ja selber nicht genau wisst warum :)
Weil das defintiv nicht der Sinn unseres Kleinanzeigen-Services ist. Das steht
ja auch in den Nutzungsbedingungen. (Punkte 4.f. und ggf. 4.h.).
also kontrolliert ihr auch alle RAM-Riegel und Festplattenpreise und fordert rechnungsbelege. denn die fluktuieren ja auch ganz schön. so könnten ramriegel nach einem jahr ja deutlich höhere preise bringen als beim kaufen.
Und wenn wir in solchen bestimmten Fällen die klaren Bedingungen für das
Akzeptieren als kostenlose Kleinanzeige (nämlich: Nennung im Inserat, wann und
wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde, und wieviel es dort neu gekostet hat,
wobei der verlangte Preis nicht über dem gezahlten liegen darf) ausdrücklich
per Mail mitteilen
mit ein bisserl hausverstand ist es meist nicht schwer zu sehen um welche situatipon es sich handelt. denn eine xbox vom saturn kann nicht bei der post liegen um abgeholt zu werden, oder?
danach wieder inseriert wird, ohne diese klaren Bedingungen zu erfüllen,
reagieren wir eben gleich wieder "komisch" (nämlich in diesem Fall mit
erneuter Löschung und erneutem Hinweis per Mail...).
mal davon abgesehen dass userinformationen aus kleinanzeigen und forum vernetzt werden. da wusste selbst die datenschutzkommission nichts dazu und hat sich nicht getraut eine stellungnahme dazu abzugeben.
Wie aber hoffentlich bestätigt werden kann, haben wir unseren Standpunkt auch
hier in mehreren Mailwechseln geduldig und freundlich klarzumachen versucht,
oder etwa nicht?
definitiv.
nur ändert dies nichts daran dass er dadurch nicht "richtiger" wird, auch wenn man darauf pocht ;-)




Zwischengrößenmensch
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Re: ist das eine kostenpflichtige Kleinanzeige?
25.11.2010, 08:21:56

Nachdem keine konstruktiven und sachlichen Für oder Wider hier gepostet wurden, legen wir es halt mal fest (und begründen es auch)...:

Der gegenständliche Punkt:

"Das Inserieren von Werbeaktionen, in denen etwa Leser zum Abschließen von Mobilfunkverträgen, Internetverträgen oder ähnlichem bewegt werden sollen (beispielsweise durch Anbieten von Gutschriften bei Vertragsabschluß) fällt unter Punkt 4.a.) der Nutzungsbedingungen, und ist somit KOSTENPFLICHTIG."

wurde von uns eingeführt, weil in Form von Kunden-Werben-Kunden-Aktionen insbesondere vor einiger Zeit massenweise (aber auch danach immer wieder mal) Gutschein-Codes ausgegeben wurden, bei denen Bestandskunden eines Mobilfunkanbieters dafür quasi eine Provision erhalten haben, neue vertragsgebundene Kunden für den Provider zu keilern, wobei auch die Neukunden dann noch ein Zuckerl vom Provider erhalten haben.

Nichts anderes ist jedoch auch bei neueren derartigen Aktionen im Prinzip der Fall.

Auch hier werben Bestandskunden um neue Kunden, und erhalten (nur bei einem Neu-Vertragsabschluß!) quasi Provisionen.

Unterschiede sind:

- Andere Provider haben offenbar zahlreicher und wahlloser Gutscheincodes unters Volk geworfen. Wobei ich mittlerweile erfahren habe, daß mit den aktuellen Gutscheinen wohl auch nicht soo gegeizt wurde/wird...

- Andere Anbieter haben die Provision zwischen Bestandskunden und Neukunden selber aufgeteilt; momentan wird diese Aufteilung offenbar dem Bestandskunden überlassen; seine Sache, ob er dem Neukunden etwas von seiner Provision abgibt.

Ansonsten sehe ich kaum Unterschiede. In aktuellen Fällen kommt halt dasselbe in grün nur wohl etwas subtiler, nicht ganz so plump und nervig, rüber - aber mit offensichtlich genau demselben Ziel, nämlich dem der Kunden-Akquirierung, also Anwerbung von Kunden für den Provider. Ein Leser sieht das Inserat, und denkt sich: "Fein, wenn ich da eine Vertragsbindung eingehe, spare ich direkt 50 Euro". Eine klare zusätzliche Motivation, einen neuen Vertrag mit dem Provider abzuschließen. Nicht wirklich ein Unterschied zu den früheren Aktionen. Hier und dort wurde jeweils durch den Bestandskunden ein Neu-Vertrags-Kunde für einen Provider geworben.

Zum oben geäußerten Argument "dann dürfte man auch keine anderen Gutscheine in den Kleinanzeigen anbieten": Nein, das lasse ich so nicht gelten.
Wenn beispielsweise jemand einen Reisegutschein verbilligt anbietet, weil er die Reise nicht antreten kann, wurde der Vertrag mit dem Reisebüro ja bereits zuvor abgeschlossen. So ein Inserat akzeptieren wir also selbstverständlich i.a. als kostenlos. Da hat der Reiseanbieter ja keinen zusätzlichen Nutzen davon; er schließt ja keinen neuen, zusätzlichen Vertrag ab. Genau darum geht es uns aber in der gegenständlichen Bedingung.

Würde hingegen ein Reisebüro einem Kunden 100 Euro auf seine Reise nachlassen, wenn der Kunde jemand Dritten dazu anwirbt, einen eigenen Vertrag mit dem Reisebüro abzuschließen, würden wir ein Inserat des Reisebüro-Kunden, in dem etwa steht: "Buchen Sie eine Reise beim Reisebüro soundso, und ich zahle Ihnen 50 Euro dafür" wohl nicht als kostenlos akzeptieren, weil das eben nicht der Sinn unserer kostenlosen Kleinanzeigen ist.

Weitere Beispiele zur Verdeutlichung unserer diesbezüglichen Einstellung:
Inserate mit "Biete Gutschein im Wert von 100 Euro um 80 Euro" sind OK.
Solche mit "Biete Gutschein für -10% im Geschäft soundso" oder "Biete Gutschein im Wert von 100 Euro bei einem Einkauf ab 1000 Euro" sind hingegen nicht OK; dafür stellen wir unsere Resourcen eben höchstens gegen Bezahlung des Betrages von ganzen 6 Euro zur Verfügung.

Hätte der Gutschein nicht das Werben eines Neukunden mit einem Vertrags-Neuabschluß als Bedingung für seine Einlösung bzw. Gutschreibung (wäre er also z.B. auch von Bestandskunden und/oder von Außenstehenden ohne Vertragsabschluß einlösbar), wäre ein entsprechendes kostenloses Inserat hingegen (falls nicht ein anderer Punkt der Nutzungsbedingungen dagegen spricht) akzeptabel.

So jedoch trifft:

"Das Inserieren von Werbeaktionen, in denen etwa Leser zum Abschließen von Mobilfunkverträgen, Internetverträgen oder ähnlichem bewegt werden sollen (beispielsweise durch Anbieten von Gutschriften bei Vertragsabschluß) fällt unter Punkt 4.a.) der Nutzungsbedingungen, und ist somit KOSTENPFLICHTIG."

zu, sorry.

Aber: In den Geizhals-Kleinanzeigen sucht grad einer genau so einen Gutschein :-) ...



http://www.geizhals.at/kleinanzeigen/?faq=1&sid=0 . Wuff.

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