Re(2): ist das eine kostenpflichtige Kleinanzeige?
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Re(2): ist das eine kostenpflichtige Kleinanzeige?
23.11.2010, 15:53:14

> dann dürfte man auch keine anderen Gutscheine in den Kleinanzeigen anbieten...

Bei bestimmten offensichtlichen Bestandskunden-Werben-Neukunden - Werbeaktionen stimmt das tatsächlich für kostenlose Kleinanzeigen, ja. Es erscheint ja auch z.B. beim Eintragen von Inseraten beim Auswählen von diesbezüglich relevanten Kategorien (z.B.: Telefonie, Internet » Mobiltelefone, Handys » Sonstiges) in roter und fettgedruckter Schrift folgendes:

// Zitat Beginn
Das Inserieren von Werbeaktionen, in denen etwa Leser zum Abschließen von Mobilfunkverträgen bewegt werden sollen (beispielsweise durch Anbieten von Gutschriften bei Vertragsabschluß) fällt unter Punkt 4.a.) der Nutzungsbedingungen, und ist somit KOSTENPFLICHTIG.
// Zitat Ende

(In diesem konkreten Fall, in dem ich auch noch nicht genau weiß, was das nun wieder für eine Aktion ist, müßte ich es mir noch ggf. genauer anschauen; bzw. helfen mir da oft auch Inserats-Melder oder -Kommentatoren weiter... :-) ). (Wenn die Kommentatoren das Inserat aber dahingehend einvernehmlich zerreißen, erleichtert das die Einstufung aber i.a. schon :-) ).

> wobei die GH Kleinanzeigenabteilung ja ab und zu sehr komisch rennt, grad bei Xboxen reagieren sie sehr sehr komisch

Wenn schubweise stark verhäuft z.B. nach diversen Geschäftseröffnungen Leute (hier waren es direkt einen Tag nach der Sa**rn-Aktion gefühlte 20...) mutmaßlich ihre offensichtlich rein zum Zweck des gewinnbringenden Wiederverkaufs erstandenen Geräte in unseren Kleinanzeigen dann sofort wieder nagelneu und in ungeöffneter Originalverpackung viel teurer verschachern wollen: Ja, da reagieren wir tatsächlich "komisch". Weil das defintiv nicht der Sinn unseres Kleinanzeigen-Services ist. Das steht ja auch in den Nutzungsbedingungen. (Punkte 4.f. und ggf. 4.h.).

Und wenn wir in solchen bestimmten Fällen die klaren Bedingungen für das Akzeptieren als kostenlose Kleinanzeige (nämlich: Nennung im Inserat, wann und wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde, und wieviel es dort neu gekostet hat, wobei der verlangte Preis nicht über dem gezahlten liegen darf) ausdrücklich per Mail mitteilen, und der Artikel trotzdem wenige Stunden danach wieder inseriert wird, ohne diese klaren Bedingungen zu erfüllen, reagieren wir eben gleich wieder "komisch" (nämlich in diesem Fall mit erneuter Löschung und erneutem Hinweis per Mail...).

Wie aber hoffentlich bestätigt werden kann, haben wir unseren Standpunkt auch hier in mehreren Mailwechseln geduldig und freundlich klarzumachen versucht, oder etwa nicht? :-)



http://www.geizhals.at/kleinanzeigen/?faq=1&sid=0 . Wuff.

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