"Das gesetzliche Rücktrittsrecht von 3 Tagen nach Kauf wird von diesem Händler nicht berücksichtigt. "
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » wie ist das möglich (31 Beiträge, 2408 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  Re: wie ist das möglich  (mastermind2004 am 13.01.2011, 22:05:40)
..  Re(2): wie ist das möglich  (JML am 13.01.2011, 22:11:50)
...  Re(3): wie ist das möglich  (monster23 am 17.01.2011, 07:10:32)
.  Re: wie ist das möglich  (User136647 am 13.01.2011, 22:16:56)
..  Re(2): wie ist das möglich  (CarstenMertens am 13.01.2011, 22:38:30)
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....  Re(4): wie ist das möglich  (Flo061180 am 16.01.2011, 22:28:26)
.....  Re(5): wie ist das möglich  (User136647 am 19.01.2011, 13:27:02)
.  Re: wie ist das möglich  (CarstenMertens am 13.01.2011, 22:35:47)
..  Re(2): wie ist das möglich  (JML am 13.01.2011, 23:02:55)
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"Das gesetzliche Rücktrittsrecht von 3 Tagen nach Kauf wird von diesem Händler nicht berücksichtigt. "
20.01.2011, 18:48:09
3 Tage Rücktrittsrecht - aha:)  bei solchen Idi... äh, Kunden wundern mich schlechte Bewertungen nicht. Das ist ein Abholshop ohne diese unsägliche "Kulanz", weshalb die Preise erträglich niedrig sind. Dass man da nicht Gebrauchtgeräte zum Neupreis umtauschen kann, sich übers wochenende neue Handies zum spielen ausleihen kann, das ist dann natürlich klar.

Weil's so lustig ist, noch ein paar Spezialisten:


Headset gekauft, Schachtel war unversiegelt aber neu, heimgenommen , ausgepackt, eingepackt, nach ein paar tagen zurückgebracht um es gegen ein besseres zu tauschen. Upgrade wurde verweigert mit dem hinweis es sei gebraucht.

ist ja auch gebraucht. Wer kauft das abgegriffene Teil denn?


Bei der Abholung eines Garmin GTM25 FM-TMC, TMC-Decoders (gtm-25) wollten wir uns vergewissern, dass das Kabel auf unseren Garmin Nüvi 550 auch tatsächlich passt, weil die Abbildungen auf der GARMIN Homepage zum Wünschen übrig lassen.
Das Öffnen der Originalverpackung wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass wir uns vorher auf der GARMIN Seite darüber erkundigen hätten sollen!

auch hier: wem soll der Händler die aufgerissene Verpackung noch andrehen?


Im Übrigen verweist der Händler auf die Beweislastumkehr, wenn der Mangel später als nach 6 Monaten auftritt.
Eine gute Methode, alles abzuwimmeln.

nein, gesetzlich so festgelegt.

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.  Re: wie ist das möglich  (BettyT am 23.01.2011, 08:55:38)
 

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