EUGH-Urteil: Aus für Verkaufsverbot von Kontaktlinsen im Internet
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Re(7): EUGH-Urteil: Aus für Verkaufsverbot von Kontaktlinsen im Internet
14.01.2011, 16:25:45
na so kritisch is es auch wieder nicht
Ausgenommen vom Verbot des Bezuges von Arzneiwaren im Fernabsatz sind

    * in Österreich zugelassene
    * nicht rezeptpflichtige (also rezeptfreie) Arzneimittel, die
    * in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge (der persönliche Bedarf richtet sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen, ist aber mit höchstens drei Handelspackungen pro Arzneimittel begrenzt)
    * aus einer Vertragspartei des EWR (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen)
    * von einer dort zum Versand befugten Apotheke

bezogen werden. Voraussetzung für die Anwendung dieser Ausnahmeregelung ist, dass die Arzneimittel in der gleichen Aufmachung vorliegen, wie sie in österreichischen Apotheken abgegeben werden, also insbesondere in einer in deutscher Sprache beschrifteten Verpackung, auf der die österreichische Zulassungsnummer aufscheint, und mit einer Gebrauchsinformation in deutscher Sprache (nur dann liegt eine in Österreich zugelassene Arzneispezialität vor).

Arzneiwaren, die entgegen diesem Verbot bestellt und dann nach Österreich geliefert werden, müssen auf Kosten des Bestellers an den Absender zurück übermittelt oder, sofern dies nicht möglich ist, auf Kosten des Bestellers vernichtet werden.


Der springende Punkt ist die Ö-Zulassungsnummer. Keine Ahnung, ob die drauf ist, ich könnte nachsehen.

Aber wayne???
Keine Sau kontrolliert Packln aus DE

mfg
AVS
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