Frage zu Alufelgen
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Re(9): Frage zu Alufelgen
09.02.2011, 16:56:14
Ok nochmals um bei den Felgen zu bleiben.

Du kaufst Dir einen neuen Golf, mit Alufelgen, übernimmst die Papiere meldest ihn an fertig.

Dann kommt der Winter, Du kaufst Dir ein Winterreifenpacket von VW, vom gleichen Händler in Aktion, hierbei sind andere Alufelgen dabei die ne ABE haben un d ned unwichtig wie Du meisnt, eben Winterreifen statt Sommereifen und dazu noch von einem anderen Hersteller, aber für Dein Fahrzeug ne ABE.

Musst Du jetzt die Winterräder eintragen lassen oder nicht ????

Sind andere Alufelgen (mit ABE)
Sind andere Reifen (aber ABE des Herstellers)

So nun kommt wieder das Frühjahr, nun tauscht Du wieder die Reifen/felgen und nach Deiner Überlegung nun ab zum eintragen da ja jetzt die anderen drinnen sind unsw.....

Und hier Dein zitierter 33er aus dem KFG
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Aufbauten oder Vorrichtungen an Fahrzeugen nicht angezeigt werden müssen, wenn

1. diese Änderungen


a) nicht wesentliche technische Merkmale der genehmigten Type betreffen,

b) den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht zuwiderlaufen und

c) die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht herabsetzen, und

2. sofern für diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 oder nach einer Einzelrichtlinie typengenehmigt sind, oder

3. sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.
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Glaub mir, wer lesen kann hzat sichtbar Vorteile lieber Freund.

ABE heißt das diese Felgen schon auf das besagte Fahrzeug genehmigt wurden, und somit auch aus dem Gesetztestext klar herausgeht das nicht extra genehmigt werden muss.

Hoffe das Ihr das jetzt auch im Bezug §33 KFG kapiert habts sonst lasst euch das von jemanden der der Deutschen Sprache mächtig ist mal erläutern.

http://www.jusline.at/33_%C3%84nderungen_an_einzelnen_Fahrzeugen_KFG.html

Und was Deine Eintragungen betrifft. Ich mach im Jahr ca 25 Mustertypisierungen, die EU-Weit gelten, seis Fahrwerke, Seilwinden, oder sonstiges Umbaumaterial rund um geländewagen, da ich diese importiere.
Dazu noch ca 20 bis 25 Grundtypisierungen und gut nochmals soviele Einzeltypisierungen, un d mach das schon seit fast 20 Jahren als Unternehmer

Also erkläre mir bitte nicht was Sache ist.



09.02.2011, 16:58 Uhr - Editiert von yj40ho, alte Version: hier
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Re(9): Frage zu Alufelgen
14.02.2011, 00:00:52
Ok ich versuche es nochmals.

Eingetragen ist im Homologierungskonvolut (sind 200 bis über 1.000 Seiten) immer nur ein Hersteller eines Auspuffs, von Bremsbelägen, Bremsscheiben, Scheinwerfern etc....... und zwar der Hersteller der zum Zeitpunkt der Fahrzeug Homologierung die Teile als Hauptlieferant dem Fahrzeughersteller liefert.

Danach ändert sich auch bei den Herstellern oft und gerne die Lieferanten, seis wegen Preisen, oder auch weil einer wegbricht, ist aber kein Problem den jeder Hersteller der teile der Baugleich fertigt und ABE seitens des Herstellers erfüllt kann diesen Beliefern.

So auch die Kunden, heißt wenn Bauteile wie Auspuff, Bremsteile, Scheinwerfer, Blechteile, Scheiben und auch die Felgen seitens vom Hersteller oder über die Bundesprüfanstalten (bei ums im Verkehrsministerium angesiedelt in DE macht das ne Unterabteilung des KBA) die ABE erlangen entsprechen diese den homologierten Teilen und somit sind die durch ABE automatisch gleichgestellt wie Originalteile

Beispiel Stoßdämpfer:

Die kriegst von Bilstein, Sachs, Monroe und das als Öldruckdämpfer, Gasdruckdämpfer regelbar und nicht regelbar, aber mit ABE und somit musst diese nicht typisieren.

ganz anders wenn Du zB ein Schraubenfahrwerk verbaust, diese haben in aller Regel kein ABE sondern nur ein TÜV Gutachten das mal klarstellt das es seitens des Herstellers ausgelegt ist für Fahrzeug XY.
Dieses musst Du eintragen lassen da hier ein Sach- und Fachkundiger (so steht wirklich im KFG) das kontrollieren muss ob das eh so passt.

Bei meinem Mercedes ML 320 sind 3 Felgengrößen (16", 17" und 18") eingetragen und 6 verschiedene Reifendimensionen. Muss mir heuer Alufelgen für die Sommerreifen kaufen (die natürlich auch noch) und suche mir ne Felge die MB ABE fürn ML ML Typ W163 hat, montiere die Reifen schraubs drauf und fertig.

Hab den Wagen Zeitwertvollkasko versichert, und glaubts ihr ich setzte wenns blöd hergeht den Schutz der Versicherung aufs Spiel.

Nachtrag: der ECC-COC ist ein Kleinstauszug des Homologierungskonvolut

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