Re(9): Frage zu Alufelgen
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Re(9): Frage zu Alufelgen
09.02.2011, 16:56:14
Ok nochmals um bei den Felgen zu bleiben.

Du kaufst Dir einen neuen Golf, mit Alufelgen, übernimmst die Papiere meldest ihn an fertig.

Dann kommt der Winter, Du kaufst Dir ein Winterreifenpacket von VW, vom gleichen Händler in Aktion, hierbei sind andere Alufelgen dabei die ne ABE haben un d ned unwichtig wie Du meisnt, eben Winterreifen statt Sommereifen und dazu noch von einem anderen Hersteller, aber für Dein Fahrzeug ne ABE.

Musst Du jetzt die Winterräder eintragen lassen oder nicht ????

Sind andere Alufelgen (mit ABE)
Sind andere Reifen (aber ABE des Herstellers)

So nun kommt wieder das Frühjahr, nun tauscht Du wieder die Reifen/felgen und nach Deiner Überlegung nun ab zum eintragen da ja jetzt die anderen drinnen sind unsw.....

Und hier Dein zitierter 33er aus dem KFG
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Aufbauten oder Vorrichtungen an Fahrzeugen nicht angezeigt werden müssen, wenn

1. diese Änderungen


a) nicht wesentliche technische Merkmale der genehmigten Type betreffen,

b) den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht zuwiderlaufen und

c) die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht herabsetzen, und

2. sofern für diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 oder nach einer Einzelrichtlinie typengenehmigt sind, oder

3. sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.
-------------------------------------------------------

Glaub mir, wer lesen kann hzat sichtbar Vorteile lieber Freund.

ABE heißt das diese Felgen schon auf das besagte Fahrzeug genehmigt wurden, und somit auch aus dem Gesetztestext klar herausgeht das nicht extra genehmigt werden muss.

Hoffe das Ihr das jetzt auch im Bezug §33 KFG kapiert habts sonst lasst euch das von jemanden der der Deutschen Sprache mächtig ist mal erläutern.

http://www.jusline.at/33_%C3%84nderungen_an_einzelnen_Fahrzeugen_KFG.html

Und was Deine Eintragungen betrifft. Ich mach im Jahr ca 25 Mustertypisierungen, die EU-Weit gelten, seis Fahrwerke, Seilwinden, oder sonstiges Umbaumaterial rund um geländewagen, da ich diese importiere.
Dazu noch ca 20 bis 25 Grundtypisierungen und gut nochmals soviele Einzeltypisierungen, un d mach das schon seit fast 20 Jahren als Unternehmer

Also erkläre mir bitte nicht was Sache ist.



09.02.2011, 16:58 Uhr - Editiert von yj40ho, alte Version: hier
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