Re(3): Paket nicht verloren, aber auch nicht angekommen?! Was tun?
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Paket nicht verloren, aber auch nicht angekommen?! Was tun?
06.04.2011, 19:09:42
Die Kurzform:
Ich/Verkäufer habe über ebay ein Netbook verkauft an einen deutschen Höchstbietenden.
Deutscher Käufer hat das Geld brav und schnell überwiesen.
Am darauffolgenden Tag hab ich das Paket via Hermes aufgegeben und die Sendungsnummer samt Link per ebay Nachricht dem Käufer zukommen lassen.
Laut Tracking wäre das Paket auch am 22.03.2011 um 11:37:23 zugestellt worden.
Am 30.03.2011 werde ich vom Käufer kontaktiert, dass das Netbook noch immer nicht angekommen ist, obwohl laut Tracking eine Zustellung erfolgt sein müsste.
Ich instruiere den Käufer in Erfahrung zu bringen, ob jemand in der Nachbarschaft/näheren Umgebung unter Umständen das Paket für ihn entgegen genommen hat, aber negativ.
Ich kontaktiere Hermes und bitte um die Zusendung des Abliefernachweises und tatsächlich ich bekomme kaum eine Stunde später den Abliefernacheis als PDF per Email zugesandt. Darauf befinden sich die Adresse des Käufers, eine Unterschrift, die Tour des Pakettransporteurs sowie dessen Namen und zu guter letzt die Zustellzeit. Den Abliefernachweis habe ich für den Käufer natürlich online gestellt.

Und jetzt kommts:
Der Käufer behauptet, dass zur vermeintlichen Zustellzeit seine Mutter und sein Bruder zu Hause gewesen sind, dass keiner in seiner Familie für den Erhalt des Pakets unterschrieben hat und auch keiner in seiner Nachbarschaft/näheren Umgebung.

Damit konfrontierte ich wiederum Hermes und man sicherte mir eine Paketnachforschung mit baldiger Email Benachrichtigung über das Ergebnis zu. Und dies teilte ich wiederum dem Käufer mit.

Frage:
Was muss ich noch alles machen?
Mir wird der Aufwand langsam aber sicher zu groß.
Sogar den Schriftverkehr habe ich jetzt in chronologischer Abfolge nun in ein Word Dokument kopiert.
Bin ich dem Käufer gegenüber noch zu weiteren Aktionen verpflichtet?
Ich hätte gerne einen Abschluss der Sache.


06.04.2011, 19:13 Uhr - Editiert von robotti, alte Version: hier
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Re(3): Paket nicht verloren, aber auch nicht angekommen?! Was tun?
06.04.2011, 20:33:21
ist hier nicht anders geregelt

Das Handelsrecht regelt in Art 8 Nr 20 Abs 1 EVHGB nur (!) den Gefahrübergang; vgl das folgende Beispiel (HS 5345). Der Eigentumsübergang folgt den (eben dargelegten) Regeln des bürgerlichen Rechts.

Handelsrecht
Art 8 Nr 20 Abs 1 der 4. hrEVO: Gefahrtragung beim Versendungskauf

Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Vgl auch → KAPITEL 7: Trade Terms und Incoterms: Trade- und Incoterms.

Die Übergabe des Kaufgegenstands / der Ware durch den Verkäufer an die Transportanstalt (also eine dritte Person) wird also bereits als Übergabsakt an den Käufer gedeutet. Der Dritte (= die Transportanstalt) ist demnach nicht Erfüllungshilfe (§ 1313a ABGB) des Verkäufers. Der Verkäufer / Übergeber erfüllt seine Vertragspflicht bereits voll mit Übergabe Absendung des Kaufgegenstands an den Dritten.

HS 5345 (1965): „Der zwischen den Streitteilen abgeschlossene Kaufvertrag ist ein Versendungskauf, bei welchem zufolge der Bestimmung des Art 8 Nr 20 EVHGB die Transportgefahr auf den Käufer überging, sobald der Verkäufer die Ware an die Spedition zur Versendung an den Käufer übergeben hatte. Mit dieser Übergabe ist aber auch das Eigentumsrecht an der Ware auf den Käufer gemäß § 429 ABGB übergegangen, da, wie Klang (Komm z ABGB2, II 326) ausführt, für gewöhnlich angenommen werden muss, dass der Übernehmer mit der Versendung durch die Eisenbahn oder die Post einverstanden ist, und daher in den meisten Fällen das Eigentum mit der Übergabe zum Transport auf den Empfänger übergeht. Das im § 433 HGB normierte Dispositionsrecht des Verfrächters [sog Right of Stopppage; vgl § 45 KO] steht dem nicht entgegen (Klang, aaO 327, unter 4).”

Transportgefahr
§ 45 KO: Verfolgungsrecht

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap2_0.xml?section=2;section-view=true

Oma und Opa sind die eigentliche No Future Generation (Stermann & Grissemann)
06.04.2011, 20:34 Uhr - Editiert von dev0, alte Version: hier
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