Angelli und seine Bearbeitungsgebühr
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Angelli und seine Bearbeitungsgebühr
13.05.2002, 12:52:12
Von diesem Händler ist dringend abzuraten.

1. Hab ich auf eine Graka satte 5 Wochen warten müssen.
2. Hab ich nach 2 Wochen eine neue Auftragsbestätigung bekommen als hätte ich das Teil nochmals bestellt und

3. Fordert der Herr Angelli nach Rücktritt vom Kaufvertrag satte 31,- € Bearbeitungsgebühr - man bekommt zunächst eine 10 tägige Frist vorgesetzt und danach übergibt er es seinem Nachbarn der zufällig Anwalt ist und der dann auch seine 26,- € kassieren will.

Das traurige an der Sache ist das laut seinen AGB´s und laut KschG das im Staate Österreich vollkommen legitim ist.

Ich denke das sich der Herr Angelli über kurz oder lang so sicherlich keinen Kundenstamm aufbauen kann.

Ich verstehe ja das ein Kaufrücktritt für einen Kleinbetrieb kostenspielieg ist, aber man muss ja den " Großen " eine Konkurenz sein und den gleichen unkomplizierten Service bieten.

Irgendwie hab ich den leisen Verdacht, daß Hr. Angelli mal Beamter war. *gg *.

Habe auch mit dem Herrn Angelli telefoniert ( persöhnlich - ein Mann Betrieb ), habe ihm eben mitgeteilt das dies mit der Bearbeitungsgebühr nicht ganz ok sei und wirklich freundlich angeboten in Zukunft ebenfalls bei ihm zu bestellen falls er wegen der langen Lieferzeit mal eine Ausnahme machen könnte.

Als Antwort bekam ich folgendes: " Mir is des Wurst, ob´s was bestellen oder ned, i wü mei Gööd und wenns sei muss gemma vur Gericht, weil laut Gesetz kann i 3 Joar mit der Auslieferug woarten, so schaut´s aus.

Leider musste ich feststellen das dies laut geltendem Gesetz tatsächlich der Fall ist " Oh du mein Österreich, fang an zu denken ".

Also wer sich so einen Ärger ersparen will der bestellt einfach dort nichts, ausser er aktzeptiert diese Bedingungen.
Ausserdem ist er ja bei weitem nicht der billigste und wirbt mit Artikeln die er sowiso nur schwer bekommt.

Noch eine Botschaft an den Herrn Angelli:

Falls Sie jemals eine kaufmännische Ausbildung genossen haben dann sollten Sie wieder mal einen Blick in Ihre Lehrunterlagen werfen, so verhällt man sich nicht Kunden gegenüber.

Mfg

OneTwoBuy



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Richtigstellung!
13.05.2002, 18:40:13
Sehr geehrte OneTwoBuy!

Vorerst folgende Tatsachen:

1.Bestellung der Grafikkarte am 6.1.2002
2. Versendung der besagten Karte am 7.1.2002 (beweisbar).
3. Antwort auf Ihr Mail vom 15.1.2002  - Mitteilung am 15.1.2002, daß Grafikkarte bereits am 7.1.2002 verschickt wurde.
4. Grafikkarte am 1.2.2002 mit dem Vermerk "nicht behoben" retourbekommen (durch Nichtannahme -  Lagerzeit von 3 Wochen - Wertverlust- wer nimmt das auf sich????).

Das heutige Telefonat mit dem HERRN verlief folgendermaßen :

wortwörtlich

guten tag
mein Name ist ?????? ich habe heute von ihrem anwalt ein schreiben bekommen -ich solle € 31.- bezahlen für die nichtanahme der Ware
Ich
richtig, was sei daran falsch, das gesetz erlaubt ihnen zwar vom verkauf zurückzutreten, dazu müssen sie die ware aber erst annehmen und natürlich bezahlen. danach können sie die ware zurückschicken und bekommen umgehend ihr geld zurück
ER
Nein das ist nicht so laut konsumentenschutzgesetz §3 blablabla genügt es wenn er die ware nicht annehme

ICH
wir brauchen uns hier nicht herumstreiten das wird dann nötigenfalls das gericht entscheiden

das war alles, KEIN wort von ist mir wurscht KEIN wort von er werde in zukunft öfters bei mir bestellen KEIN wort von 3 joar auf die lieferung warten nichts absolut KEIN weiteres wort gefallen

daher biete ich dem herrn HIER und HEUTE  an sein postig
richtigzustellen
andernfalls werde ich die angelegenheit morgen meinem rechtsanwalt übergeben

Grundsätzlich wäre noch zu sagen, wenn im monat ca. 5 sendungen wegen nichtannahme zurückkommmen (es geht hier nicht so sehr um die versandkosten )aber der wertverlust kann schon beträchtlich sein
und ich nach nachfrage per mail-oder telefon eine halbwegs vernüftige antwort erhalte, dann ist die angelegenheit für mich erledigt.
wenn ich aber per mail zu *TRÖT* bekomme (nicht vom poster )mit was für mafiamethoden ich zu meinem geld komme, dann reicht es natürlich.
daher hab ich mich entschlossen 3 solche fälle meinem anwalt zu übergeben.

Angelli-EDV

Gerhard Angelli



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........
Re(7): Richtigstellung!
14.05.2002, 18:37:33
1. habe ich die Karte schon vorher bestellt gehabt und diesbezüglich auch eine Auftragsbestätigung erhalten ( ist belegbar ).
2. die 2te Auftragsbestätigung stimmt so in etwa überein mit dem was der Hr. Angelli gepostet hat ich werde das aber zuerst überprüfen müssen.

Ich habe nie und nimmer dem Herrn Angelli oder seinem Unternehmen ein Mail geschrieben, weder am 15.01 noch sonst irgendwann. Da sich nach der 1. Auftragsbestätigung nichts getan hat, war mir die 2.te ( ca. 10-14 Tage später ) nur einen Grinser wert |-D , ich dachte mir das da irgendwas nicht stimmen kann wenn ich für einen Artikel zweimal eine Bestätigung erhalte ?-) und deswegen hab ich mir die Karte woanders ( PELUGA - toller Service |-D ) gekauft bevor die dritte AB ankommt.
Es ist noch dazuzusagen das die Karte inzwischen günstiger wurde und ich bin mir sicher das jeder Andere ebenfalls storniert hätte.

Das Telefonat wie der Hr. Angelli geschildert hat ist sicherlich nicht wort-wörtlich, aber das weiss er auch !

Nichts desto trotz, zahle ich diese Bearbeitungsgebühr ja - mein Fehler war eben, daß ich auf diese Auftragsbestätigungen nicht reagiert habe, weniger weil ich nicht wollte sondern weil ich darin keinen Sinn sah.
Ich bin jedoch von vielen Anderen Unternehmen gewohnt das die Ware bei nicht Abholung automatisch storniert wird und keinerlei Gebühren anfallen und da gibt mir sicher jeder Recht, deswegen hab ich es auch nicht als Dringlichkeit empfunden diesen Auftrag formell zu stornieren.

Die Wertminderung kommt erst zur Geltung wenn jemand Anderer diese Karte bestellt und Hr. Angelli meinetwegen nicht liefern kann, ansonsten ist es egal ob sie bei ihm im Lager oder im Postlager liegt rein praktisch gesehen.

Ich denke das hier niemand postet wenn er nicht der Meinung ist das ihm Unrecht wiederfahren ist, soviel dazu.

Mfg

Onetwobuy









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Re: Richtigstellung!
14.05.2002, 16:24:13
Wieso glauben Sie den, daß Ihre Kunden Ihnen Mafiamethoden nachsagen ??
Wieviele solcher Fälle hat es den gegeben ??

Bei jedem Versandhaus, bei dem ich bis jetzt ( abgesehen bei Ihnen ) bestellt habe, konnte ich ohne weitere Kosten auf diese Art vom KV zurücktreten.

Ich bekam sogar eine Mitteilung das die Firma mich herzlichst als neuen Kunden begrüsst, von Ihnen bekam ich ein Schreiben von Ihrem Anwalt.

Anstatt das Sie sich dem Markt anpassen, bombardieren Sie Ihre Kunden mit unfreundlichkeit ( Sie legen einfach auf und lassen niemand zu Wort kommen ) und bedrohen ( in meinem Fall ) diese mit Gerichtsverfahren und Anwälten.

Wieso um alles in der Welt sollte jemand mit diesen Bedingungen ein Kaufgeschäft bei ihnen abschließen wenn es woanders um Welten
unkomplizierter ist.

Wenn es solche Fälle schon in der Art gegeben hat bei Ihnen, dann weisen Sie doch ausdrücklich auf einem unübersehbaren Link darauf hin, daß es so ist.

Es ist klar das Ihre Kunden verärgert sind, weil diese Vorgehensart nicht üblich ist, geradezu aussergewöhnlich und ein Servicedefizit auf das die Kunden verzichten müssen bei Ihnen.

haben Sie nichts Besseres zu tun als Privatpersonen zu verklagen und zu bedrohen ( ich pers. kann Ihr Posting nur als Bedrohung auffassen ).

Ich habe schon mit Ihrem Anwalt telefoniert, das Geld kommt auch fristgerecht an.

Sie vergessen das die beste Werbung für ein Unternehmen die Mundpropaganda ist und das sich solche Ereignisse wie auch positive ( ich sprech jetzt nicht von mir ), verbreiten unter den Leuten.

Sie haben mich als Kunden für nur 31,- € verkauft, ich kenne Unternehmen wo solche Kunden wie ich es bin mit ein paar Tausend € gehandelt werden, *TRÖT*gesetzt der Kunde ist einverstanden und hat dies bei Vertragsabschluß genehmigt.

Ich möchte nicht sagen, daß ich ein Großkunde geworden wäre aber bei anderen Unternehmen erfahre ich durch mein Einkaufsvolumen erstklassigen und professionellen Kundenservice und es wird mir vermittelt das man dort auf Kunden wertlegt auch wenn diese manchmal vom KV zurücktreten, das ist nun mal so das Geschäfte auch platzen aber trotzdem lässt man den Kunden nicht fallen.

Was glauben Sie was Sie mit einem Schreiben ( E-mail ) das in etwa so lautet erzielt hätten.

" Wir bedauern das Sie sich das Angebot überlegt haben und zurückgetreten sind, begrüßen Sie aber gerne wieder in unserem Onlineshop http://www.sowieso.at  --- unsere aktuellen Topartikel finden Sie unter http://www.sowieso.at/topartikel/usw....

Also ich weiss nicht was Sie machen wenn Sie so ein Mail bekommen, aber ich klicke diese Links an und seh mir an was da jetzt angeboten wird.
Je mehr Artikel hinter diesem Link stehen desto grösser die Wahrscheinlichkeit das ich oder wer anderer was kaufe und so ein Mail weist auch auf die Kompetenz eines Unternehmens hin.

Lassen Sie sich das mal durch den Kopf gehen, wenn Sie möchten, steht Ihnen frei natürlich !

Mfg

Onetwobuy

PS: mein 2.tes Posting - Hurra !








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Re: Angelli und seine Bearbeitungsgebühr
13.05.2002, 19:17:13
Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz:

§5e (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

§5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§5e Abs. 2, erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§5c Abs. 4 Z 1 und 2).


Genau das steht im Gesetz und nichts anderes.

Weiters weise ich Dich darauf hin, daß falsche Anschuldigungen hier im Forum zu einem Gerichtsverfahren führen können, also schon in Deinem Interesse würde ich eine gütliche Lösung suchen.


Eliot.


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