Richtigstellung!
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Angelli und seine Bearbeitungsgebühr (24 Beiträge, 42 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Angelli und seine Bearbeitungsgebühr
13.05.2002, 12:52:12
Von diesem Händler ist dringend abzuraten.

1. Hab ich auf eine Graka satte 5 Wochen warten müssen.
2. Hab ich nach 2 Wochen eine neue Auftragsbestätigung bekommen als hätte ich das Teil nochmals bestellt und

3. Fordert der Herr Angelli nach Rücktritt vom Kaufvertrag satte 31,- € Bearbeitungsgebühr - man bekommt zunächst eine 10 tägige Frist vorgesetzt und danach übergibt er es seinem Nachbarn der zufällig Anwalt ist und der dann auch seine 26,- € kassieren will.

Das traurige an der Sache ist das laut seinen AGB´s und laut KschG das im Staate Österreich vollkommen legitim ist.

Ich denke das sich der Herr Angelli über kurz oder lang so sicherlich keinen Kundenstamm aufbauen kann.

Ich verstehe ja das ein Kaufrücktritt für einen Kleinbetrieb kostenspielieg ist, aber man muss ja den " Großen " eine Konkurenz sein und den gleichen unkomplizierten Service bieten.

Irgendwie hab ich den leisen Verdacht, daß Hr. Angelli mal Beamter war. *gg *.

Habe auch mit dem Herrn Angelli telefoniert ( persöhnlich - ein Mann Betrieb ), habe ihm eben mitgeteilt das dies mit der Bearbeitungsgebühr nicht ganz ok sei und wirklich freundlich angeboten in Zukunft ebenfalls bei ihm zu bestellen falls er wegen der langen Lieferzeit mal eine Ausnahme machen könnte.

Als Antwort bekam ich folgendes: " Mir is des Wurst, ob´s was bestellen oder ned, i wü mei Gööd und wenns sei muss gemma vur Gericht, weil laut Gesetz kann i 3 Joar mit der Auslieferug woarten, so schaut´s aus.

Leider musste ich feststellen das dies laut geltendem Gesetz tatsächlich der Fall ist " Oh du mein Österreich, fang an zu denken ".

Also wer sich so einen Ärger ersparen will der bestellt einfach dort nichts, ausser er aktzeptiert diese Bedingungen.
Ausserdem ist er ja bei weitem nicht der billigste und wirbt mit Artikeln die er sowiso nur schwer bekommt.

Noch eine Botschaft an den Herrn Angelli:

Falls Sie jemals eine kaufmännische Ausbildung genossen haben dann sollten Sie wieder mal einen Blick in Ihre Lehrunterlagen werfen, so verhällt man sich nicht Kunden gegenüber.

Mfg

OneTwoBuy



Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Angelli und seine Bearbeitungsgebühr  (Tom@33 am 13.05.2002, 13:08:28)
.  Re: Angelli und seine Bearbeitungsgebühr  (natoll am 13.05.2002, 15:16:36)
.  Re: Angelli und seine Bearbeitungsgebühr  (AVS am 13.05.2002, 17:17:02)
.
Richtigstellung!
13.05.2002, 18:40:13
Sehr geehrte OneTwoBuy!

Vorerst folgende Tatsachen:

1.Bestellung der Grafikkarte am 6.1.2002
2. Versendung der besagten Karte am 7.1.2002 (beweisbar).
3. Antwort auf Ihr Mail vom 15.1.2002  - Mitteilung am 15.1.2002, daß Grafikkarte bereits am 7.1.2002 verschickt wurde.
4. Grafikkarte am 1.2.2002 mit dem Vermerk "nicht behoben" retourbekommen (durch Nichtannahme -  Lagerzeit von 3 Wochen - Wertverlust- wer nimmt das auf sich????).

Das heutige Telefonat mit dem HERRN verlief folgendermaßen :

wortwörtlich

guten tag
mein Name ist ?????? ich habe heute von ihrem anwalt ein schreiben bekommen -ich solle € 31.- bezahlen für die nichtanahme der Ware
Ich
richtig, was sei daran falsch, das gesetz erlaubt ihnen zwar vom verkauf zurückzutreten, dazu müssen sie die ware aber erst annehmen und natürlich bezahlen. danach können sie die ware zurückschicken und bekommen umgehend ihr geld zurück
ER
Nein das ist nicht so laut konsumentenschutzgesetz §3 blablabla genügt es wenn er die ware nicht annehme

ICH
wir brauchen uns hier nicht herumstreiten das wird dann nötigenfalls das gericht entscheiden

das war alles, KEIN wort von ist mir wurscht KEIN wort von er werde in zukunft öfters bei mir bestellen KEIN wort von 3 joar auf die lieferung warten nichts absolut KEIN weiteres wort gefallen

daher biete ich dem herrn HIER und HEUTE  an sein postig
richtigzustellen
andernfalls werde ich die angelegenheit morgen meinem rechtsanwalt übergeben

Grundsätzlich wäre noch zu sagen, wenn im monat ca. 5 sendungen wegen nichtannahme zurückkommmen (es geht hier nicht so sehr um die versandkosten )aber der wertverlust kann schon beträchtlich sein
und ich nach nachfrage per mail-oder telefon eine halbwegs vernüftige antwort erhalte, dann ist die angelegenheit für mich erledigt.
wenn ich aber per mail zu *TRÖT* bekomme (nicht vom poster )mit was für mafiamethoden ich zu meinem geld komme, dann reicht es natürlich.
daher hab ich mich entschlossen 3 solche fälle meinem anwalt zu übergeben.

Angelli-EDV

Gerhard Angelli



Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..  Re: Richtigstellung!  (Tom@33 am 13.05.2002, 18:53:51)
...  Re(2): Richtigstellung!  (ER am 13.05.2002, 19:12:53)
...  Re(2): Richtigstellung!  (hal2000 am 13.05.2002, 23:55:27)
....  Re(3): Richtigstellung!  (cobase am 14.05.2002, 00:07:50)
.....  Re(4): Richtigstellung!  (ein Kritiker am 14.05.2002, 00:16:34)
.....  Re(4): Richtigstellung!  (hal2000 am 14.05.2002, 00:20:50)
......  Re(5): Richtigstellung!  (Plötzlicher Stuhl am 14.05.2002, 00:29:15)
.......  Re(6): Richtigstellung!  (hal2000 am 14.05.2002, 00:47:53)
........  Re(7): Richtigstellung!  (cobase am 14.05.2002, 00:49:53)
.........  Re(8): Richtigstellung!  (hal2000 am 14.05.2002, 00:52:23)
........  Re(7): Richtigstellung!  (OneTwoBuy am 14.05.2002, 18:37:33)
.........  Re(8): Richtigstellung!  (hal2000 am 15.05.2002, 10:26:34)
......  Re(5): Richtigstellung!  (cobase am 14.05.2002, 00:30:28)
.......  Re(6): Richtigstellung!  (hal2000 am 14.05.2002, 00:44:08)
..  Re: Richtigstellung!  (cobase am 13.05.2002, 22:55:01)
..  Re: Richtigstellung!  (OneTwoBuy am 14.05.2002, 16:24:13)
.  Re: Angelli und seine Bearbeitungsgebühr  ([Eliot] am 13.05.2002, 19:17:13)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung