E-bug storniert trotz Bestätigung weil Ware nicht am Lager
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Re(7): E-bug storniert trotz Bestätigung weil Ware nicht am Lager
02.05.2011, 20:11:36
IMHO ungültige Klausel.

Inwiefern sollte die Klausel ungültig sein?
Ich klär dich mal kurz ein wenig auf, wie das in etwa aussieht:

Grundlegend ist ja klar, dass ein Vertrag durch Angebot und Annahme des Angebots zu Stande kommt. Das sind mal die wichtigen Basics.
Also, wenn die Firma im Internet ein "Angebot" publiziert (oder auch per Katalog), dann ist das kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine sog. invitatio ad offerendum. Also eine Einladung für dich, ein Angebot zu legen. Das ist rechtlicher Fakt und da müssen wir absolut nicht drüber diskutieren.
Das ist es dann, was du bei der Bestellung machst: Du stellst der Firma das Angebot eine Ware zum Preis von xy zu kaufen. Damit ist aber noch kein Vertrag zu Stande gekommen. Denn für den Vertrag muss die Firma das Angebot auch annehmen. Und da kommen jetzt die AGB ins Spiel. Denn da steht ja auch explizit, dass die Bestellbestätigung noch keine Annahme des Angebots darstellt. D.h. du hast ja noch keinen Vertrag. Wenn du ihnen dennoch dein Geld überweist, ist das deine Sache, aber das bedeutet nicht automatisch, dass du dadurch einen gültigen Vertrag hast.
Die AGB (zumindest dieser Teil, den Rest hab ich mir nicht angesehen) sind im Übrigen meiner Ansicht nach nicht mal (gröblich schon gar nicht) benachteiligend für den Konsumenten sondern eher Standard und würden, so denke ich, einer Inhaltskontrolle (auch in Bezug auf §6 Abs 1 KSchG) durchaus Stand halten.

Ergo: Du hast meiner Ansicht nach keinen gültigen Vertrag, sie werden dir das Geld zurück überweisen und die Sache ist vorbei. Sorry, ist nun mal leider so. Das Stornomail würde ich eher als "Wir nehmen ihr Angebot nicht an" sehen.

lg
Cereal

Willst du den Charakter eines Menschen kennen, gib ihm Macht.
(Abraham Lincoln)

02.05.2011, 20:15 Uhr - Editiert von Cereal_Poster, alte Version: hier
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Re(9): E-bug storniert trotz Bestätigung weil Ware nicht am Lager
05.05.2011, 10:21:08
Ich glaube da versteht einer etwas nicht. Wenn ein Händler bei seinen Lieferanten ein Produkt A nicht mehr bekommt: kann er es NICHT mehr liefern.

Klar er könnte dir ein anderes Produkt X schicken mit einem schönem Pickerl "A" drüber aber dass würde dem Kunden auch nicht gefallen.

Soll er sich - was auch immer - aus den Rippen schneiden?

Nur weil andere Händler dieses Produkt noch auf Lager haben heißt es nicht dass er es auch liefern muss.

Beispiel: Dein Lieblingsgetränk wird nicht mehr produziert. Der Billa hats nicht mehr, der Spar schon. Du beschwerst dich beim Billa dass es der Spar noch hat er Billa auch noch besorgen MUSS.

Was nicht geht, geht nicht.

Wenn jetzt ein Argument kommt: Aber Händler B hat ja bei Geizhals noch stehen "auf Bestellung 3-4 Werktage" schön für Ihn. Bestelle dort und du wirst deine Ware zu 70% auch nicht bekommen. Solche Händler gehen von einer Standardlieferzeit vom Distributor zu Ihnen aus. Wenn der Distributor das Produkt nicht mehr liefern kann, kann der Händler auch nicht mehr bestellen. Ob der Distributor noch was auf Lager hat wird auch nicht laufend nachgefragt. Somit kann auch nicht jeder Händler laufend garantieren dass die Ware noch beschaffbar ist.

Und dass du dich über 3 STUNDEN so aufregst: sei Froh. Wenn du nach 2 Wochen Bescheid bekommen hättest, wäre der Geschrei sicher auch groß gewesen dass die sich so lange Zeit gelassen haben. Ein Anruf beim Distributor dauert eben nicht 2 Wochen sondern nur kurz und wird bei guten Firmen so schnell wie möglich erledigt.

Wenn dir diese Antworten hier im Forum nicht passen lerne etwas daraus:

Bestelle immer nur lagernde Ware. - Wobei du da auch immer auf Händler treffen wirst bei denen da ein Fehler auftreten kann. Somit ist es wohl besser gar nichts mehr im bösen, bösen Internet zu kaufen.

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