BA-Computer *FINGER WEG*
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Re(15): BA-Computer *FINGER WEG*
06.06.2012, 22:07:03
Es sollte selbstverständlich sein, dass der Händler dem Käufer im Bezug auf
Gewährleistungsfälle unterstützt und ihn nicht unter der faden Ausrede
"Garantie beim Hersteller" (was ja auch richtig ist) wieder wegschickt, selbst
wenn Gewährleistungsanspruch bestünde.

Ist ein freches und unprofessionelles Verhalten vom Händler - der Käufer will
sein Gerät repariert haben. Ob Garantie oder Gewährleistung greift, sollte
nicht die Sorge des Käufers sein. BA-Computer hätte ihn nicht frech
wegschicken dürfen, wenn aufrechte Gewährleistung besteht.


Ganz so einfach ist es leider nicht, obwohl ich dir zustimme, dass es so sein sollte...
das Problem ist dass IMHO die Gewährleistung, so paradox es klingt, zu Konsumentenfreundlich gehandhabt wird, der Händler ist sobald er Gewährleistung anerkennt buchstäblich der Dumme, ein fairer Interessenausgleich ist nicht mehr möglich, darum werden die Händler regelrecht dazu getrieben sich jedes noch so kleine Schlupfloch zu suchen.
Service wurde zur ungewollten Pflicht und ist keine USP mehr.
Im B2B Bereich funktioniert es ja auch ganz gut.

PS. Nochmal hingehen und auf Gewährleistung bestehen. Wenn das nicht
funktioniert, Rechtsschutz.

der Tipp kommt gut 3 Monate zu spät>:-D
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re(5): BA-Computer *FINGER WEG*
20.06.2012, 07:40:10
Weil sich deine Berichte hier hauptsächlich in Unterstellungen eines strafbaren Tatbestandse erschöpfen, ohne auch nur einen Beweis dafür zu erbringen. Wenn du dort in dieser Tonart aufgetreten bist, dann ist das nicht nur ein ziemlich dummer Einstieg, um eine Leistung zu begehren, sondern auch für dich selbst strafrechtlich relevant. Lies dazu mal im Strafgesetzbuch unter "Betrug" und "Kreditschädigung".

Ich gebe dir hier mal einen kurzen Einblick:

§ 146 StGB Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Dieser Straftatbestand muss - z.B. durch ein rechtskräftiges Urteil - bewiesen sein, um an die Öffentlichkeit getragen zu werden. Alles andere fällt unter
§ 152 StGB Kreditschädigung
(1) Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Die Freiheits- und die Geldstrafe können auch nebeneinander verhängt werden.

für die du selbst verurteilt werden kannst.

Der Umgang und die Unterschiede mit und zwischen Gewährleistung und Garantie sind hier "konsumentenfreundlich" erklärt: http://warp2search.at/forum/threads/gew%C3%A4hrleistung-und-garantie-im-alltag.438/
bzw. . hier noch die wichtigsten Konsumentenrechte: http://warp2search.at/forum/threads/konsumentenrechte.59/

Ich kann dich verstehen, dass du erbost bist, obwohl wahrscheinlich du selbst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie "versemmelt" hast. Ich - und nicht nur ich - bin nur schon ein wenig allergisch, wenn Käufer dann immer gleich von Beschiss reden und ihre eigene Rolle in der Sache unter dem Vorwand, andere würden Prizipienreiterei betreiben, schönreden.

Auch lässt du bis jetzt offen, was du denn beim Verkäufer tatsächlich begehrt hast: "Verkaufen Samsung SSDs und nehmen diese nicht im Garantiefall zurück!" stellt schließlich noch nicht mal eine Ungehörigkeit des Verkäufers dar. Würde er allerdings seiner Gewährleistungspflicht (da gibt es allerdings nur Austausch oder Reparatur, keine Rücknahme) nicht nachkommen, so wäre das zwar noch immer kein "Betrug", aber doch eine schlimme Verfehlung.
  
Euer CWsoft
Unser zweites Buch ist fertig: http://weinzettl.info/content/page/canyons.html
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20.06.2012, 07:54 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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Re(7): BA-Computer *FINGER WEG*
23.06.2012, 08:21:56
  Es ist mir daher herzhaft egal in welchem Gesetz, Verordnung, Amtsblatt etc.
mein Recht auf Wiedergutmachung geregelt ist. Diskussionen ob KSchG, Garantie
oder Gewährleistung halte ich für Kleinkarierte Rechthaberei. Ich weiß, dass
der Händler Wiedergutmachung leisten muss und das hat er nicht getan. Punkt.

Und dort liegt schon ein Systemfehler. Vielleicht solltest du doch mal ein wenig nachlesen. Denn auf eingebildeten Rechten zu bestehen, ist genau das, was ich zuvor mit "in der Art auftreten" gemeint hatte.

Kurzform: Der Händler hat nur bei Gewährleistung "wiedergutmachung" zu leisten.

Im Garantiefall besteht für den Händler keinerlei Verpflichtung, dir in irgendeiner Weise zu helfen. Er kann dir (reine Dienstleistung) wohl helfen, darf dafür aber auch Geld verlangen.

Und das ist eben einer der entscheidenden Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie. ;) DESWEGEN hat die Kenntnis von Gesetzen wenig mit Rechthaberei zu tun, weil nur fundierte Ansprüche auch durchsetzbar sind.

Den einzigen Vorwurf den ich mir machen kann ist der, nicht den Rechtsweg
gegangen zu sein um mein Recht zu erhalten.

Was du noch immer tun könntest. Dein Einwand hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ist mir allerdings verständlich - der auf "offensichtliche Kundenunfreundlichkeit und Ignoranz" des Händlers hingegen nicht. Denn gerade dann wäre es wichtig, einem Verkäufer seine Grenzen aufzuzeigen. Wenn wir es nicht tun, bestärken wir den Händler nur in seinem Tun.

Ob "Verfehlung", "mangelnde Leistung" oder "Betrug". Das ist egal. Ich habe
bezahlt und nicht erhalten wofür ich zahlte. Punkt. Da wo ich herkomme nennt
man das Betrug. Nachdem ich kein Jurist bin, interessieren mich auch nicht
"Fachbegrifflichkeiten" aus einschlägiger Literatur.

Die werden dich aber dann interessieren, sobald du dafür vor den Richter gezerrt wirst. Ganz egal, wie das Urteil lautet (grundsätzlich schlechte Prognose für dich), opferst du dann viel Zeit und einen Teil deines Nervenkostüms.

Okay, ich nehme aber zur Kenntnis, dass dir das egal ist, weil es dir nicht darum ging, deine Ansprüche durchzusetzen, sondern nur uns deinen Ärger kund zu tun.
  
Euer CWsoft
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