Garantieabwicklung von Händlern in AT - Einhebung von Bearbeitungsgebühr nach 6 Monaten
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Garantieabwicklung von Händlern in AT - Einhebung von Bearbeitungsgebühr nach 6 Monaten
15.09.2011, 21:46:35
Hallo Liebe Leute,

ich habe gerade das Problem, dass mir meine Grafikkarte nach 8 Monaten eingegangen ist und nun wollte ich Sie zum Shop bringen wo ich diese gekauft habe.
Produkt: Gainward G210 € 35 Kaufpreis
Händler: mts-shop

Als ich im Laden war und das Teil abgeben wollte, sagte der Herr das dies € 18 für die Abwicklung mit dem Hersteller kostet, da Sie nach 6 Monaten nicht mehr verpflichtet sind diese kostenlos zu tun. Stimmt das? Wo findet man das?

Ich habe daraufhin eine Email an mtsshop geschrieben und das bestätigt bekommen:

---Anfang Zitat--- Wir als Händler sind 6 Monate lang verpflichtet die Abwicklung für Sie durchzuführen, ab dem 6 Monat gilt dann die Herstellergarantie.
Diese können wir für Sie abwickeln, sofern Sie dies nicht direkt über den Hersteller machen möchten. (Hier würden Sie ebenfalls der Versand, die RMA Anfrage, diverse Mails (Zeit) für Nachfragen und etliche Telefonanrufe erwarten)

Die 18€ beinhalten den Versand an den Hersteller, den Rückversand, die direkte Abwicklung mit dem Hersteller und natürlich auch die Kosten der Mitarbeiter.
Da wir ein Onlinehandel sind und aus diesem Grund die Preise sehr gering halten "müssen" schlagen wir diese Serviceleistungen nicht auf den Verkaufspreis auf, sondern verrechnen diese nur den Kunden, welche unsere Hilfe bei einem Garantiefall wirklich benötigen. ----Ende Zitat----

Die Firma mts hat mir dann angeboten, dies aufgrund des Kaufbetrages für € 8 zu machen.

Geht das in Ordnung, was würdet ihr tun? Gainward schreibt auf der homepage dass Sie die Garantieabwicklung nur mit Händlern machen.

schon mal danke und lg

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Re(2): Garantieabwicklung von Händlern in AT - Einhebung von Bearbeitungsgebühr nach 6 Monaten
19.09.2011, 13:17:38
So wie es aussieht ist es genau umgekehrt ...

Zitat Konsument:

"Die Gewährleistungsfrist beträgt bei
beweglichen Sachen: zwei Jahre."

Zitatende


Zitat Wikipedia Garantie (Österreich):

"Garantien müssen auf Wunsch des Konsumenten schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger übermittelt werden. Sie müssen den Hinweis enthalten, dass daneben und unberührt von der Garantie Gewährleistungsansprüche bestehen können. Garantien müssen immer mehr Rechte, als die gesetzliche Gewährleistung bereits beinhaltet, enthalten."

Zitatende


Garantie: Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer (die Garantiezusage deckt sich meist mit der des Herstellers)

(Toshiba Österreich hat für Unterhaltungselektronik keine eigene Vertretung in Österreich, für Toshiba Unterhaltungsele. ist die Firma Schuss Home Electronic zuständig, diese gibt dann bei vielen Geräten bis zu 5 Jahre Garantie für Österreich. Diverse Geräte, die man in aber in Österreich beziehen kann, kommen allerdings aus dem Ausland und haben nicht diese 5 Jahresgarantie.)

Gewährleistung: Diese ist gesetzlich verankert und diese beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre.


Zitat Arbeiterkammer:

"Kosten der Gewährleistung

Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs (insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen. Weitere mit der Mängelbehebung zusammenhängende Kosten muss ebenfalls der Unternehmer tragen."

Zitatende


Händler oder Hersteller, die Kosten trägt nicht der Kunde, sofern es sich als Gewährleistungsfall herausstellt, es auch unter Gewährleistung fällt.

Cheers Ray

19.09.2011, 14:47 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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