Re: Überstunden Gegenrechnen/13.Gehalt Rückzahlen
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Re: Überstunden Gegenrechnen/13.Gehalt Rückzahlen
07.11.2011, 23:01:45
Grundsätzlich gilt:

Minusstunden / Anweisung, Rückzahlungspflicht.
§1055 Abs 1 ABGB
Wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeit nachkommen will, daran jedoch durch Umstände gehindert wird, die auf der Seite des Dienstgebers liegen (das sind auch wirtschaftliche Gründe), so gebührt dem Arbeitnehmer trotzdem das Entgelt. Abs 2 gilt sinngemäß bei Verkürzung der Arbeitszeit. Die Weisung des Abteilungsleiters bezüglich variabler Zeitgestaltung ist unzulässig. Das wäre ein Abstreifen / eine Abwälzung des Unternehmerrisikos auf den Arbeitnehmer.

Stichwort: „Bedarf-Konsensprinzip“, Siehe OGH-Entscheidung 8 Ob A277/01w
….Es ist daher eine Vereinbarung, die darauf hinausläuft, dass der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses auf den ihm … eingeräumten Anspruch auf vertragliche Festlegung des Ausmaßes der Arbeitszeit verzichtet, unter Beachtung des Zweckes der arbeitszeitrechtlichen Regelungen insoweit unwirksam, als sie Ausmaß und Lage der Arbeitszeit von einem völlig der Willkür des Arbeitgebers überlassenen Anbot abhängig macht…

Urlaubszuschuss / Weihnachtsremuneration
Unterliegen wesensgemäß dem Anwartschaftsprinzip, je länger gearbeitet wird desto höher ist der Anspruch des Arbeitnehmers (hier gilt nicht das Stichtagsprinzip). Wenn im Kollektivvertrag eine Rückzahlungspflicht bestimmt wird, dann ist diese zum aliquoten Teil zulässig. Grundsätzlich ist hier das Kalenderjahr ausschlaggebend, also 2011. Es wird bis 11.11.2011 gearbeitet. Also wirst du ungefähr 2/6 deiner Weihnachtsremuneration zurückzahlen müssen, beziehungsweise hast du einen Anspruch auf 4/6 der Weihnachtszulage, falls diese noch nicht ausbezahlt wurde. Der Urlaubszuschuss bleibt unangetastet.

Die Frage, unter welchen Kollektivvertrag dein Arbeitsverhältnis fällt ist nicht unwesentlich und kann unter Umständen zu anderen Ergebnissen führen. Es wäre auch wichtig zu wissen, ob du Angestellter oder Arbeiter bist.

Nächster Weg: AK - Vermittlungsversuch - Anwalt

auf jedenfall kannst du dir gute Chancen ausrechnen.

08.11.2011, 00:26 Uhr - Editiert von ronsen, alte Version: hier
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