1 Monat noch bis ETWAS kommt?
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Re(8): 1 Monat noch bis ETWAS kommt?
25.11.2011, 10:52:58
da wär ich mir nicht so sicher - v.a. ob das dann nicht recht schnell im
Bereich des kommerziellen Glückspiels ist, das ein Händler wohl nicht
durchführen darf. Wäre im Streitfall von Juristen zu klären, wobei so ein
Streitfall ja nur dann Eintritt, wenn der Händler den Umtausch verweigert, was
m.w. ja eh kein Thema ist.


Macht man halt einen Gutschein draus, den man verkauft. Das heißt, du kannst dann nur den Gutschein zurückgeben, aber nicht das, das du damit gekauft hast :)

Also erneut: Wozu die Aufregung, wozu die emotional aufgeladenen Beschimpfungen von Leuten, die die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte wahrnehmen? Warum nicht Dich das so mit?


Weil sie schlechte Verlierer sind. Sie mögen zwar das Recht auf ihrer Seite haben (wobei das ja auch nicht wirklich eindeutig ist, oder gibt es ein richterliches Urteil betreffs der Etwas-Rückgabe?) aber haben keinen Anstand.

Das wäre so, als würde man im Internet Wundertüten bestellen und die zurückschicken, die einem nicht gefallen. Das mag zwar das Recht des Kunden sein, aber geht vollkommen am Sinn einer Wundertüte vorbei. Da könnte man ja gleich den Inhalt dazuschreiben.

Und die Wenigen, die es zurückschicken, verderben den Spaß für alle anderen, weil sichs der Händler in Zukunft 5mal überlegen wird, ob er so eine Aktion nochmal machen wird.

25.11.2011, 10:58 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re(9): 1 Monat noch bis ETWAS kommt?
25.11.2011, 11:28:25
  Das heißt, du kannst dann nur den Gutschein zurückgeben, aber nicht das, das
du damit gekauft hast :)

Wenn Du glaubst ein GEsetz so einfach aushebeln zu können: Machs. Viel Glück |-D
schlechte Verlierer

Moment: Ein Händler ist kein Spieleveranstalter, sondern Händler. Somit gibts keine Verlierer. Bzw. werden Konsumenten, die gegen eine Händler "verlieren" genau davor geschützt.
haben keinen Anstand.

Das unterliegt der persönlichen Beurteilung: Für die einen haben Leute, die ihre Rechte kennen und wahrnehmen, keinen Anstand - für andere sind die, die das nicht tun, hilflose Armutschkerln.
geht vollkommen am Sinn einer Wundertüte vorbei.

nun - vielleicht geht es am Sinn eines "Compuer. Und nicht irgendwas" Händlers vorbei Wundertüten zu verkaufen??
Da könnte man ja gleich den Inhalt dazuschreiben.

Jetzt sind wir beim Punkt: Ich meine, dass ein online-Händler seine Waren ausreichend und wahrheitsgemäß beschreiben muss. Der Gesetzgeber meint das auch. Nur Du findest es offenbar absurd, "den Inhalt dazuzuschreiben".
verderben den Spaß für alle anderen

auu - wie gemein.
in Zukunft 5mal überlegen wird, ob er so eine Aktion nochmal machen wird.

Und Du glaubts, das tut er jetzt nicht? Du glaubst, der Händler macht das um Dir Spaß zu bringen und nicht um (sei es direkt, sei es über den Umweg Aufmerksamkeit) was davon zu haben??


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
25.11.2011, 11:29 Uhr - Editiert von User150576, alte Version: hier
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Re(10): 1 Monat noch bis ETWAS kommt?
25.11.2011, 11:42:26
Moment: Ein Händler ist kein Spieleveranstalter, sondern Händler. Somit gibts keine Verlierer. Bzw. werden Konsumenten, die gegen eine Händler "verlieren" genau davor geschützt.


Sie haben ja keinen materiellen Verlust. Es geht wohl eher um die emotionale Seite.

Das unterliegt der persönlichen Beurteilung: Für die einen haben Leute, die
ihre Rechte kennen und wahrnehmen, keinen Anstand - für andere sind die, die
das nicht tun, hilflose Armutschkerln.


Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß, sondern auch Grau. Wenn jeder immer und überall sein Recht durchsetzt, weil er sich sonst benachteiligt fühlt, ist das IMHO eine arme Wurst.

nun - vielleicht geht es am Sinn eines "Compuer. Und nicht irgendwas" Händlers vorbei Wundertüten zu verkaufen??


Das hast nicht du zu entscheiden, sondern der Händler selber. Wenn Ditech will, kann er auch Staubsauger verkaufen.

Jetzt sind wir beim Punkt: Ich meine, dass ein online-Händler seine Waren ausreichend und wahrheitsgemäß beschreiben muss. Der Gesetzgeber meint das auch. Nur Du findest es offenbar absurd, "den Inhalt dazuzuschreiben".


Ditech ist aber kein reiner Online-Händler. Außerdem hast du ja online keinen Kaufvertrag unterschrieben. Du kannst ins Geschäft gehen und dir das Etwas anschauen und dann immer noch einfach gehen und nicht kaufen. Niemand zwingt dich dazu.

auu - wie gemein.


Ja, schon. Warum nehmen Leute überhaupt daran teil, wenn sie es nicht verkraften können, dass die Möglichkeit besteht, dass sie keinen großen Vorteil daraus ziehen können?

Und Du glaubts, das tut er jetzt nicht? Du glaubst, der Händler macht das um Dir Spaß zu bringen und nicht um (sei es direkt, sei es über den Umweg Aufmerksamkeit) was davon zu haben??


Und weiter? Glaubst du Filme und Musik werden produziert, um anderen Spaß zu bereiten? Da gehts doch zu 99,999% auch nur um die Kohle. Aber trotzdem haben die Leute einen Spaß damit, sonst würden sie ja nicht dafür zahlen. Also indirekt gehts dann doch wieder um den Spaß.

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