Ausweis beim Bank überweisen ?
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Re(4): Ausweis beim Bank überweisen ?
29.12.2011, 23:55:11
geh, aber sicher ned auf 6 Eur ?!




naja in der dprk sind das schon mehr als zwei monatsgehälter !!



http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318874617500

In § 40 Bankwesengesetz (BWG) sind die Vorschriften zur Legitimationsprüfung für Bankkunden beschrieben. Alle Kredit- und Finanzinstitute müssen die Identität eines Kunden festhalten,
wenn sie eine dauernde Geschäftsbeziehung eingehen (z. B. Spareinlagengeschäfte, Geschäfte nach § 11 und § 12 Depotgesetz)
wenn eine Transaktion von mindestens 15 000 Euro durchgeführt wird – egal, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung offenkundig gegeben ist, getätigt wird,
wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich um Geldwäscher oder Terrorismusfinanzierung handelt und
bei jeder Einzahlung auf Spareinlagen und bei jeder Auszahlung von Spareinlagen,
wenn der ein- oder auszuzahlende Betrag mindestens 15.000 Euro oder Euro-Gegenwert beträgt.
Diese Legitimationsprüfung erfolgt -entsprechend der deutschen Regelung- durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (wozu auch ein gültiger Führerschein zählt). Bei juristischen oder minderjährigen Personen, muss neben der eigenen Identität auch die Vertretungsbefugnis und die Identität der vertretenen Person (bei juristischen Personen in der Regel durch Vorlage des Firmenbuchauszugs) nachgewiesen werden.
Siehe auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Legitimationspr%C3%BCfung

29.12.2011, 23:55 Uhr - Editiert von oberschweinshals, alte Version: hier
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