Achtung bei DailyDeal !
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Achtung bei DailyDeal !
17.01.2012, 15:47:35
hallo!

viele von euch werden mittlerweile gutscheinseiten wie groupon und dailydeal kennen. da ich im letzten jahr bei den beiden einiges gekauft habe, kann ich mittlerweile von dailydeal nur abraten:

laut dailydeal haben sie selbst mit den angebotenen gutscheinen nach dem kauf quasi nichts zu tun und für die einlösung ist nur der kooperationspartner (also der, der die leistung schuldet) zuständig. tja, wenn nun der kooperationspartner doch nicht so kooperiert, hat man das geld für den gutschein an dailydeal bezahlt und erhält vom kooperationspartner nicht die angegebene oder sogar gar keine leistung. zusätzlich sind gutscheinkonditionen oftmals (natürlich unabsichtlich) etwas ungenau definiert, damit dies interpretationsspielraum zulässt.

in solchen fällen hat dailydeal nette standard-mails parat:

"Die Gutscheinrückgabe ist jedoch nur innerhalb einer 14tägigen Frist nach dem Kauf möglich. Informationen hierzu können Sie unseren AGB entnehmen, denen Sie beim Kauf zugestimmt haben."

"Die Deals werden in Absprache mit dem jeweiligen Kooperationspartner gestaltet. Informationen zu Preisen und ihrer Zusammensetzung können wir Ihnen daher leider nicht zur Verfügung stellen. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Angebot haben, macht es auch immer Sinn sich direkt an den Anbieter zu wenden. Wir geben stets auch Kontaktdaten unserer Partner in den Deal-Beschreibungen an, sei es die Webpräsentation oder eine Rufnummer.

Hinsichtlich des Gutscheins, des Angebots und seiner Inanspruchnahme wird ausschließlich der Kooperationspartner von DAILY DEAL Ihr Vertragspartner. Ein Anspruch auf die in dem Gutschein beschriebene Leistung besteht ausschließlich gegenüber dem Kooperationspartner."

einmal habe ich mit einem "kooperationspartner" darüber diskutiert und er meinte, dass er die am gutschein angegebene leistung so nicht gewährt, da es auch mit dailydeal nicht so vereinbart war. in so einem fall soll sich natürlich der kunde darum kümmern...

natürlich werden die gutscheine auch nicht aus kulanz oder sonstigem zurück genommen.

lediglich gutscheine, welche man nach dem KSchG storniert (14 tage lt dailydeal), werden nach vier bis sechswöchiger bearbeitungszeit (!!) rückerstattet. für die zeit gibt der kunde also ein zinsenloses darlehen...
zu beachten gibt es hierbei jedoch auch, dass wenn man mehrere gutscheine mit einer bestelltung gekauft hat und bereits einen gutschein verwendet hat, dailydeal den widerruf der restlichen gutscheine verweigert (obwohl die leistung ganz einfach teilbar wäre)!


im gegensatz dazu habe ich mit groupon sehr gute erfahrungen gemacht. sollte es probleme beim einlösen geben, wendet sich groupon sofort an den kooperationspartner. einmal habe ich einen gutschein nach einem halben jahr storniert, da mir die leistung des ersten gutscheines doch nicht so zugesagt hat. auch dies war bei groupon (stellt natürlich eine kulanzleistung dar) überhaupt kein problem und wurde anstandslos durchgeführt.

mein fazit: groupon TOP, dailydeal FLOP

das ganze ist natürlich nur meine ganz persönliche meinung und ich hafte nicht für die richtigkeit.

mfg


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Re(3): Achtung bei DailyDeal !
18.01.2012, 01:02:37
Sehe ich recht ähnlich!
Bisher war wohl, wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich glaube, dass Daily/Groupon vor Gericht nicht "ungeschoren" davon kämen.
Denn man bezahlt ja das Geld an Daily Deal oder an Groupon, also sie verkaufen mir den Gutschein, also sind sie mein Geschäftspartner ... in die AGB kann man ja alles reinschreiben, nur vor Gericht muss das dann halt auch Bestand haben.
Das betrifft aber nur die Verweigerung/Annahme des Gutscheines, nicht die Eigenschaften des Gutscheininhalts, also z.B. Portionsgrößen im Restaurant. Denn erklärt sich der im Gutschein genannte Betrieb bereit den Gutschein anzunehmen, dann akzeptiert er diesen damit auch, erklärt sich mit den im Gutschein stehenden Bedingungen bereit und legitimiert diesen damit auch.

Es ist also zu unterscheiden zwischen Annahme des Gutscheins und der Beschaffenheit der Ware oder der Dienstleistung.

Bei Erstem sehe ich DailyDeal/Groupon in der Plicht, bei Zweitem allerdings die ausführende Partei (z.B. Restaurant).

Nimmt also Groupon den Gutschein nach über 14 Tagen zurück, weil er der Käufer keinen Nutzen in dem Gutschein sieht, dann ist das Kulanz, verpflichtet ist er nicht dazu.

Schwierig wird es allerdings, wenn der Betrieb während der Gutscheingültigkeit dicht macht.
Den Fall kenne ich, ein Friseurladen, der den Betrieb eingestellt hat.
Ich habe für eine Bekannte einen Friseur-Gutschein bei DD gekauft, sie gab mir das Geld, vier Wochen später wollte sie den Friseur aufsuchen, Laden dicht, in einem Anruf teilte die Inhaberin mit, dass ihr Sohn eigenmächtig die Aktion mit DailyDeal gemacht hat und jetzt mit dem anderen Friseur "abgehauen" sei. Sie hätte keine Friseuere, kurze Zeit später war der Laden komplett dicht, aufgelöst, meine Bekannte bekam aber zuvor von der Inhaberin eine Nummer eines ihr bekannten Friseursalon, bei dem sie dann wirklich den Gutschein einlösen konnte und nichts dazuzahlen mußte, wie die das "intern" gelöst haben, keine Ahnung.
Ich habe aber als Käufer des Gutscheins inzwischen, bevor es diese Lösung gab, bereits DailyDeal in Kenntnis gesetzt, dass es diesen Laden nach nur vier Wochen nach Kauf des Gutscheins bereits nicht mehr gibt. Noch ein paar Tage zuvor wurden abermals Gutscheine von diesem Laden vertickt.
Das Tolle war, ich habe nicht einmal eine Antwort von DailyDeal darauf erhalten!!! Da sich der Fall dann aber hatte lösen lassen, habe ich meinen Unmut beiseite gelegt.
Ich habe weiterhin bei DD Gutscheine gekauft und bisher keine neuen Probleme gehabt. Aber ich hätte bei DD mit Sicherheit ansonsten keine Ruhe gelassen, ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Ich habe einmal einen Gutschein binnen der 14-Tages-Frist zurückgegeben, das Geld hat man mir binnen 30 Tagen wieder auf der KK gutgeschrieben, 30 Tage sind auch die gesetzliche Maximalfrist.
Groupon nutze ich auch, bisher damit keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Cheers Ray


18.01.2012, 01:27 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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Re(3): Achtung bei DailyDeal !
17.01.2012, 16:41:06
ob deren AGB der inhaltskontrolle des 864a ABGB standhält, sei mal dahingestellt.

Das mag sein, aber das muss dann wohl individuell ausjudiziert werden, ob gewisse Klauseln eben gröblich benachteiligend sind. Aber grundsätzlich gelten die AGB ja mal, sind also Vertragsbestandteil.

Was den Vertrag zwischen den Händlern und dailydeal betrifft: Naja, das ist dann aber ganz ehrlich die eigene Schuld der Händler, wenn diese Verträge abschließen ohne diese ordentlich zu durchdenken. Hört sich böse an, aber für den Händler ist das dann ein Fall von SSKM.

interessanter ist jedoch, dass ich gehört habe, dass die "kooperationspartner" das geld von dailydeal erst bekommen, wenn der gutschein dort eingelöst wurde.

Das wird dann wohl auch in dem Vertrag zwischen Händler und dailydeal stehen. Da komm ich wieder auf das Obige zurück: SSKM vom Händler. Vertrag lesen.

da dailydeal das ganze anbietet, die deals optisch auch selbst aufbereitet, die geldleistung von mir erhaltet und diese nicht einfach nur weiterleitet, gehe ich sehr wohl von einem aufrechten vertragsverhältnis aus.

Nein, sehe ich nicht so. Schau, wenn du in den nächstbesten Laden gehst und dir dort, sagen wir mal eine Hose kaufst, dann gibst du das Geld auch der Verkäuferin, welche vielleicht auch noch zufällig das Schaufenster dekoriert hat. Aber dennoch bist du in einem Vertragsverhältnis mit dem Geschäft und nicht mit der Verkäuferin. Stichwort: Ladenvollmacht.

lg
Cereal

Willst du den Charakter eines Menschen kennen, gib ihm Macht.
(Abraham Lincoln)

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