Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt
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Re(6): Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt
28.01.2012, 09:51:09
kein Anwalt schreibt dir wegen eines Streitwertes von 7€ einen Brief. Und
keine RS übernimmt dafür die Deckung. Und kein Mensch läßt sich von so einem
Wisch beeindrucken. Jeder Anwalt schreibt alles solange du es bezahlst


doch...mein Versicherung übernimmt das, ein Anwalt in Bruck hats geschrieben und GUT es war ein Wert um die ca 50€ und ja die Firma war beeindruckt denn jede halbwegs schlaue Firma gibt sofort auf wenn sie sieht das sich da mal jemand zu wehren versucht denn die Firmen wissen eh ganau was Sache ist, versuchens aber immer wieder in der Hoffung das sich der Käufer eh alles gefallen lässt

Da in meiner Polizze aber auch nicht steht das es einen Mindeststreitwert gibt würd ich darauf bestehen und wenn die Versicherung das nicht zahlen wollen würde würd ich das Geld um das es geht ausbezahlt bekomme und jo auch das gabs schon (aber diese Option erwähnst du eh auch) - in einem Fall wo man sich nicht sicher war "gewinnen" zu können wurde ich einfach ausbezahlt und ja ich nutze meine Rechtschutzversicherung durchaus öfter mal...und ja auch bei ebay hat man mich unterstützt, Streitwert waren ebenfalls ca. 50e und ja der Empfänger des Briefes war beeindruckt und hat dann gezahlt

Und nun gibts ein ähnliches Problem, Streitwert wieder ca 50e und ich werds wohl wieder nutzen..bin mir aber nun nicht sicher ob die mich auf bei Problemen in Polen unterstützen, das wird noch zu erfragen sein +g*..ich denk ich werd das Geld ausbezahlt bekommen...

28.01.2012, 10:26 Uhr - Editiert von \\ H //, alte Version: hier
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Re: Rücktritt: Versandkosten werden nur teilweise gedeckt
28.01.2012, 17:22:58
Jein!

Das alles ist nicht ganz einfach! Es kommt darauf an, was in den AGB steht - es ist wichtig, welches Recht gilt, wird zum Beispiel in den AGB erwähnt "Es gilt deutsches Recht", dann ist der Kunde, der z.B. aus Österreich bestellt, dem Kunden aus Deutschland bestellend "gleichgestellt".
Wird diesbezüglich nichts erwähnt, dann gilt das Recht des Landes, in welchem sich der Besteller/Verbraucher befindet.
Der Verbraucher darf aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wie im eigenen Land.
Da aber in Österreich eine Übernahme der Rücksendekosten rechtlich nicht besteht, außer bei Mangel, kann der Verbraucher z.B. bei Nichtgefallen nicht auf Rückvergütung des Rückportos bestehen.
Derzeit gibt es nur zwei EU-Länder, in denen ein Rückporto rückvergütet werden muss, das wäre Deutschland (40 Euro Klausel) und Finnland (generell).
Bestellt also ein Kunde aus Finnland ist diesem das Rückporto immer zu ersetzen, während der "Österreicher" leer ausgeht, außer eben bei "es gilt deutsches Recht" ----> Rechtswahl.
Es ist dem Anbieter in Deutschland somit durchaus möglich, das Rückporto auf "Inlands-Standard" zu begrenzen oder gar auszuschließen.

Siehe Beispiel:
http://www.bergzeit.de/AGB/
Hier findet sich auch das Beispiel mit Finnland.

Weitere Informationen bietet folgende Seite:
http://www.legalershop.de/pressemitteilungen/veroeffentlichungen/welches-recht-gilt-beim-internet-geschaeft-mit-auslaendischen-kunden/

EU Recht - Hinsendekosten müssen rückvergütet werden, hingegen soll der Verbraucher die Rücksendekosten tragen.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/eu-verbraucher-soll-immer-die-rucksendekosten-tragen/

Cheers Ray

PS: Ohne Gewähr ;-)



28.01.2012, 17:25 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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